Dogern – Nachdem der Gemeinderat 2023 eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen hatte, diese zum Schuljahr 2023/24 galt und die Schulkindbetreuung erstmals auf Grundlage der neuen Betreuungsmodule und Elternbeiträge stattfand, lagen die Ergebnisse dem Gremium nun zur Information vor. Zum Schuljahresbeginn besuchten 34 Kinder hauptsächlich aus den Klassenstufen 1 bis 3 die Schulkindbetreuung. Aktuell sind es 44 Kinder an unterschiedlichen Wochentagen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Kernzeitbetreuung mit 33 Kindern, 13 bis 15 Kinder besuchen die Hausaufgabenbetreuung. Entsprechend des 2023 eingeführten Entgelts sind monatlich 25 Euro für die Früh- und 17,50 Euro für die Spätbetreuung zu bezahlen.
Geschwisterkinder erhalten 25 Prozent Nachlass. Für die Ferienbetreuung in der Zeit von 7.30 bis 14 Uhr werden pro Tag mit warmem Mittagstisch 15 Euro erhoben. Leicht verändert wurde das Modell der Schulkindbetreuung durch die Anwesenheit eines pädagogischen Leiters, der als Mitarbeiter der Caritas an der Dogerner Schule zu 50 Prozent beschäftigt ist.
Durch den Gemeinderatsbeschluss wurde die erstmals auf zwei Jahre vorgesehene Gebührenanpassung für die Kindergärten neu geregelt. Wie schon bei der vorangegangenen Anpassung warb Gemeinderätin Isabelle Bartelmess in der Ratsrunde dafür, nicht die volle vom Städte- und Gemeindetag und den kirchlichen Trägern mit über sieben Prozent vorgeschlagene Erhöhung vorzunehmen. Ihr Antrag, in den beiden kommenden Kitajahren jeweils mit 3,7 Prozent die Elternbeiträge anzupassen, wurde schließlich abgelehnt und mit sieben Ja-Stimmen eine Erhöhung von 7,5 Prozent für das Jahr 2024/25 und 7,3 Prozent für das Jahr 25/26 beschlossen.
So sind für das erste Kind 162 Euro und im Folgejahr 174 Euro in der Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit zu entrichten. In der Gruppe Kinder ab drei Jahren mit verlängerter Öffnungszeit haben die Eltern für das erste Kind 189 Euro und im Folgejahr 203 Euro monatlich zu entrichten. Für Krippenkinder ab einem Jahr werden bei einer Betreuungszeit von 6,5 Stunden 479 Euro fällig und im Folgejahr 514 Euro. Dieser Betrag erhöht sich bei einer Betreuungszeit von sieben Stunden auf 559 Euro im Kindergartenjahr 2024/25 und im Folgejahr auf 600 Euro. Der Betrag für weitere Kinder einer Familie ist geringer.