Der mögliche Ausbau des Tiefensteiner Steinbruchs sowie weiterer regionaler Abbaugebiete von oberflächennahen Rohstoffen wie beispielsweise Granit kommt wieder auf den Tisch. Nächsten Dienstag, 10. März, tagt der Planungsausschuss des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee im Landratsamt Waldshut ab 10 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich.
Dabei werden die Prüfung und Abwägung der eingebrachten Bedenken und Anregungen zum ersten Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe sowie die überarbeitete Version zur Vorberatung vorgelegt. Laut Sitzungsvorlage soll der Planungsausschuss der zu einem späteren Zeitpunkt tagenden Verbandsversammlung empfehlen, den neuen Planentwurf zu beschließen.
Dieser war nötig geworden, nachdem die erste Fassung des Teilregionalplanes zum Teil vehement kritisiert wurde – unter anderem von Bürgern der Gemeinde Görwihl, nachdem sie vom möglichen Ausbau des Tiefensteiner Steinbruchs anfangs 2019 erfuhren. Die Proteste haben offenbar Wirkung erzielt. Denn im aktuellen Planentwurf wird das Abbaugebiet als erheblich reduziert dargestellt. Eine Teilfläche südöstlich von Tiefenstein und Niederwihl ist nicht mehr als mögliches Abbau-, sondern als Sicherungsgebiet vorhanden. Und in einem Bereich, dessen Ausweisung als zu nahe an die Wohnbebauungen ins Fadenkreuz geriet, wurden gleich zwei Flächen zurückgenommen.
Zu den Gemeinden, die Bedenken gegen den erweiterten Abbau von Rohstoffen auf ihren Gemarkungen äußerten, gehören aus dem Landkreis Waldshut neben Klettgau und Ühlingen-Birkendorf auch Rickenbach und Görwihl. Rickenbach wies in Bezug auf die Erweiterungspläne für den Steinbruch Wickartsmühle darauf hin, dass sich in dessen unmittelbarer Nähe Wohnbebauung sowie die Kläranlage befindet. Diese dürften unter keinen Umständen in Mitleidenschaft gezogen werden, lautet der Hinweis aus Rickenbach.
Görwihl stellte gleich zu Beginn seines Schreibens die Forderung, „dass aufgrund unüberwindbarer Bedenken die Erweiterung des Areals rund um den Steinbruch Tiefenstein aus der Fortschreibung des Teilregionalplanes herausgenommen werden muss“. Begründung: Ein zu geringer Abstand zu Siedlungsflächen. Weitere Aspekte, die aus Sicht der Gemeinde gegen den Ausbau sprechen: verstärkte Erschütterungen durch den Abbau, erhöhte Auswirkungen auf die Bausubstanz der Gebäude, außerdem eine Beschränkung von Neubauflächen. „Eine geplante Dorfentwicklung mit Schaffung von Bauplätzen ist daher kaum noch zu realisieren“, heißt es in der Stellungnahme.