Die Gemeinde Görwihl spricht sich gegen die in der Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe der Region Hochrhein-Bodensee geplanten Abbau- und Sicherungsgebiete in der Albhalde bei Tiefenstein und Niederwihl aus. Dies geht aus der Stellungnahme der Gemeinde hervor, die Bürgermeister Carsten Quednow am Montag im Gemeinderat vorlas. Die Stellungnahme hatten die Gemeinderäte Matthias Eschbach, Herbert Nägele und Gemeinderätin Susanne Köstlin zusammen mit Hauptamtsleiterin Silvia Hintz verfasst, nachdem Quednow krankheitsbedingt bis vor kurzem nicht im Dienst war. „Die Gemeinde Görwihl möchte, dass aufgrund unüberwindbarer Bedenken die Erweiterung des Areals rund um den Steinbruch aus der Fortschreibung des Teilregionalplans herausgenommen wird“, lautet die Forderung der Gemeinde Görwihl.
Sprengungen immer wieder Thema
Und: „Solange der Rohstoffabbau in Alternativgebieten nicht geprüft wurde und die Auswirkungen auf den Bereich Niederwihl und Tiefenstein nicht abschließend geklärt sind, kann und darf der Regionalverband diese Planung so nicht weiterführen und in den Teilregionalplan aufnehmen“, heißt es in der Stellungnahme. Bereits 2007/08 habe die Gemeinde Görwihl die letzte Erweiterungsmöglichkeit in Richtung Niederwihl gesehen. In den vergangenen Jahrzehnten waren die Arbeiten im Steinbruch und vor allem die Sprengungen und die damit verbundenen Erschütterungen immer wieder Thema vieler öffentlicher Diskussionen. Die Bevölkerung habe gelernt, sich mit den Gegebenheiten vor Ort zu arrangieren. Aber: „Eine nochmalige Erweiterung kommt für alle Beteiligten nicht in Frage.“
In der trotzdem vorgebrachten nochmaligen Erweiterung des Abbaugebiets sieht die Gemeinde keine Möglichkeit, „dies einfach so im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes ohne eine zuvor tiefergehende Erörterung der Sachlage“ zu tun. Es gebe die Möglichkeit, durch Gutachten und Stellungnahmen die tatsächliche Situation vor Ort vorher aufzunehmen. „Diese Mühe hat sich vorher im Regionalverband niemand gemacht. Es ist aus unserer Sicht mehr als fahrlässig, dies nicht zu tun“, heißt es weiter in der Stellungnahme.
Zusammenfassung der Bedenken
In einer Zusammenfassung der Bedenken weist die Gemeinde unter anderem auf den „zu geringen Abstand zu Siedlungsflächen“ (300 Meter Wirkzone), stärkere Erschütterungen durch den Abbau, Lärm- und Staubimmissionen, Beeinträchtigung des Biosphärengebietes mit Schutzwäldern, Flächenkonflikte mit Biotopflächen und Natura-2000-Flächen, Verlust von stark frequentiertem Erholungsraum und landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie auf eine Beschränkung von Neubauflächen hin.
Das Verfahren
Ende 2017 hat der Regionalverband Hochrhein-Bodensee die Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe als „informelle Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Betrieben“ in die Wege geleitet. Die zweite Stufe, die formelle Beteiligung auch von der Öffentlichkeit, besteht seit 26. November 2018. Die Frist für Stellungnahmen zu den Erweiterungsplänen endete am 4. März. Die Gemeinde Görwihl fertigte ihre Stellungnahme mit Vorbehalt, da aufgrund der besonderen Situation – Bürgermeister erkrankt, zu späte Informationen über die Fortschreibung des Teilregionalplanes, Gemeinderatssitzung erst am 11. März – eine endgültige Stellungnahme nicht möglich war.