Eine Delegation des Görwihler Gemeinderates stattete vergangenen Freitag dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee in Waldshut einen Besuch ab. Hintergrund war ein Informationsdefizit des Rates bezüglich der Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe. Darin enthalten ist eine mögliche Erweiterung des Tiefensteiner Steinbruchs, von der hauptsächlich der Ortsteil Niederwihl betroffen sein würde.
„Wir hatten kein Hintergrundwissen“
Diesen Planentwurf bekam der Gemeinderat erst vor zwei Wochen in seiner Februar-Sitzung zu sehen, obwohl der Regionalverband Hochrhein-Bodensee damit bereits im Herbst 2017 auf die betroffenen Standortgemeinden, unter anderem Görwihl, mit einer „informellen Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Betrieben“ zugegangen ist.
„Wir hatten kein Hintergrundwissen“, erklärte Bürgermeisterstellvertreter Matthias Eschbach gegenüber den Vertretern des Regionalverbandes Karl Heinz Hoffmann (Verbandsdirektor), Felix Reichert, Michael Freitag und Sarah Weber. Eschbach erschien in Begleitung von Gemeinderat Herbert Nägele, Gemeinderätin Susanne Köstlin und Görwihls Hauptamtsleiterin Silvia Hintz.
Besuche eher unüblich
Hoffmann stellte klar, dass solche Besuche in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes nicht üblich sind, aber durchaus zum Serviceangebot des Regionalverbands gehören, insbesondere unter derart außergewöhnlichen Umständen, von denen Görwihl betroffen ist (Bürgermeister Carsten Quednow ist krank, der Planentwurf kam zu spät beim Gemeinderat an).
Einblicke in die Entwürfe
Karl Heinz Hoffmann und seine Mitarbeiter gaben der Görwihler Delegation detaillierte Einblicke in die vom Regionalverband entworfene mögliche Erweiterung des Steinbruchs in Tiefenstein. Dazu gehörten auch Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen sowie Einsichten in die vorhandenen Naturschutzgebiete, von denen drei Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege zurückgenommen werden sollen.
Herbert Nägele informierte, dass der Gemeinderat 2007 einen Antrag der Tiefensteiner Granitwerke auf Erweiterung unter Vorbehalt genehmigte. Nägele berichtete von einer damals getroffenen Kernaussage, wonach eine für einen späteren Zeitpunkt vorgesehene weitere Ausdehnung des Steinbruchs in Richtung Niederwihl nicht mehr möglich sei. Aber, so Nägele: „Was damals beschlossen wurde, wird jetzt aufgeweicht.“ Der Haken ist: Laut Hauptamtsleiterin Silvia Hintz wurde diese Aussage im Sitzungsprotokoll aufgeführt, jedoch nicht im Beschluss.
Anhörungsfrist bis zum 4. März
Karl Heinz Hoffmann stellte am Freitag klar, dass der Planentwurf „zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Stein gemeißelt ist“. Nach Ablauf der Anhörungsfrist am 4. März werden die Einwendungen vom Regionalverband geprüft, „es wird nichts unter den Tisch gekehrt“. Hoffmann weiter: Sollte die Verbandsversammlung den Entwurf zur Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe im Juli beschließen, bedeute dies nicht, „dass ein erweiterter Abbau im Steinbruch beschlossen ist“. Es werden lediglich Flächen vorgeschlagen, auf denen der Abbau möglich erscheint.
Bürger können schriftlich Stellung nehmen
Zuständig für die Abbaugenehmigung ist das Landratsamt Waldshut. Hoffmanns Aufforderung an die Görwihler Delegation: „Nehmt die weitere Prozessbeteiligung ernst.“ Michael Freitag erklärte, dass „jeder Bürger sich äußern kann“. Voraussetzung ist: „Die Stellungnahmen brauchen wir schriftlich. Wichtig ist, dass sie begründet sind.“ Karl Heinz Hoffmann sagte: „Die Bürger müssen sich auf etwas Konkretes beziehen.“ Und: „Wir suchen eine Lösung“, so Hoffmann.
Das Verfahren
Im Herbst 2017 hat der Regionalverband Hochrhein-Bodensee die Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe als „informelle Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Betrieben“ in die Wege geleitet. Die zweite Stufe, die formelle Beteiligung auch von der Öffentlichkeit, besteht seit 26. November 2018. Die Gemeinde Görwihl sowie die Bevölkerung haben noch bis 4. März die Möglichkeit, sich zu den Erweiterungsplänen zu äußern. Bis dahin müssen die Stellungnahmen schriftlich an die Adresse des Regionalverbandes verschickt werden: Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen.