Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Breite“ beschlossen und damit den Weg für das derzeit größte Wohnbaugebiet in der Gemeinde freigemacht. Lange haben die Planungen dazu gedauert, denn sie haben bereits vor 25¦Jahren begonnen. Doch immer wieder mussten die Planungen pausiert werden. Im Baugebiet „Breite“ sollen insgesamt 28¦Einzelhäuser, acht Doppelhaushälften und acht Bauplätze für Geschosswohnungsbau entstehen. Ergibt in der Summe 117 Wohnungseinheiten. In der Sitzung des Gemeinderates im Februar war von einem Bauplatzverkaufspreis von voraussichtlich 215 Euro pro Quadratmeter die Rede.

Dazu zwei Fragen an Bürgermeister Mike Biehler.

Herr Biehler, die Satzung ist beschlossen, wie geht es nun weiter? Auf der Homepage der Gemeinde Görwihl steht „voraussichtlicher Baubeginn im Herbst 2025“. Ist dies machbar?

Mike Biehler. Foto: Seniorenkreis Görwihl
Mike Biehler. Foto: Seniorenkreis Görwihl | Bild: Seniorenkreis Görwihl

Mike Biehler: Die Satzung, beziehungsweise der Bebauungsplan wird im nächsten Mitteilungsblatt vom 30. September 2025 bekanntgemacht und tritt somit in Kraft. Damit können auch die Bauarbeiten beginnen. Die KE (Kommunalentwicklung GmbH) wird als Erschließungsträger die Ausschreibung vorbereiten und, sobald die Angebote vorliegen, die Aufträge vergeben. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Satzungsbeschluss in der Julisitzung erfolgt, dann wäre ein Baubeginn im Herbst 2025 realistisch gewesen. Daher auch noch der Hinweis auf der Internetseite. Ob das immer noch einzuhalten ist, wird sich zeigen.

In der Sitzung am Montag erwähnte Stadtplaner Andreas Schauer Arsen-Vorkommen im Baugrund. Wie gravierend sind diese und was bedeuten sie für Bauherren?

Mike Biehler: Es handelt sich um natürlich vorkommendes Arsen. Es gibt für Arsen im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung EBV klare Grenzwerte: 40 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für Klasse bis BM-F2, 41 bis 150 mg/kg für BM-F3. (Anmerkung der Redaktion: BM-F3 steht für Bodenmaterial der Klasse F3. Es darf gemäß Ersatzbaustoffverordnung einer Verwertung zugeführt werden.) Es gibt im Baugebiet untersuchte Mischproben, die in BM-F3 fallen. Es gibt zudem Mischproben mit geringer Konzentration und sind somit unbedenklich. Bodenaushub mit Arsen darf im Baugebiet verbleiben und wiederverwendet werden, wenn er der jeweils erlaubten Materialklasse entspricht und in den erlaubten Schichten eingebaut wird. Dabei muss er außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bleiben und alle Vorgaben des EBV-Einbauregimes (Abstand zum Grundwasser, bauliche Abdeckung etc.) erfüllen. Beim Straßenbau kann BM-F3-Material für den Unterbau und zum Verfüllen von Gräben verwendet werden.