Die Briefe von Behörden oder Gerichten zu ignorieren, ist in den meisten Fällen nicht vorteilhaft. Denn: Wer beispielsweise wichtige amtliche Briefe nicht entgegennimmt, schneidet sich im schlechtesten Fall ins eigene Fleisch. Dies zeigt auch ein kürzlich gefälltes Urteil des Obergerichts Aargau, das bislang nicht rechtskräftig ist.
Der Fall reicht bereits mehrere Jahre zurück. Ein erstes Verfahren gab es schon im Jahr 2015, das Berufungsverfahren ein Jahr später 2016. Um was es dabei ging, geht nicht aus dem aktuellen Urteil hervor. Doch dies ist dafür auch nicht relevant. Denn es geht um die über 21.000 Franken für die amtliche Verteidigung, die damals aus der Staatskasse bezahlt und vom verurteilten Rentner bis heute nicht beglichen wurden.
Im Januar 2025 ersuchte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau beim Bezirksgericht Laufenburg, dass ein Nachzahlungsverfahren eröffnet wird. Denn in den vergangenen knapp zehn Jahren bezahlte der Verurteilte keinen Rappen von den 21.000 Franken der Staatskasse zurück. Das Bezirksgericht verurteilte den heute 69-jährigen Mann zur Nachzahlung. Doch er erhob gegen das Urteil beim Obergericht Berufung.
Briefe vom Obergericht kommen zurück
Bevor das Obergericht urteilte, wurde der Rentner aufgefordert, eine Schilderung seiner finanziellen Situation einzureichen. Ebenfalls stellte sich die Frage, ob er Ergänzungsleistungen beziehe. Der 69-Jährige wurde gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er zur Rückzahlung verpflichtet sei. Doch die Briefe mit dem Hinweis und der Aufforderung, die man an ihn schickte, wurden mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ an das Obergericht retourniert.
In seiner Berufung sagt der Rentner, dass er kein Vermögen und lediglich eine AHV-Rente von etwas über 1200 Franken im Monat als Einkommen habe. „Die Krankenkasse habe er seit mehr als einem Jahr nicht mehr bezahlen können“, heißt es im Urteil. Weiter sagt er, dass er wegen „unrechtmäßiger Verurteilung“ Betreibungen von mehr als einer halben Million Franken habe.
Eingereichte Unterlagen reichen dem Gericht nicht
Dies waren die einzigen Informationen, welche der 69-Jährige von sich gab. Und dies, obwohl er mit zwei Verfügungen – eine im Januar und eine im Juni 2025 – mehrmals die Möglichkeit dazu hatte. Zwar reichte der Rentner eine Existenzminimumberechnung ein, jedoch sei diese schon zweijährig.
Weiter reichte er seinen Steuerausweis 2024 ein – doch dem Obergericht reichte dies nicht. „Mit diesen beiden genannten Angaben lässt sich die finanzielle Situation des Berufungsführers nicht annähernd beurteilen“, heißt es im Urteil weiter.
Das Obergericht hält es für wenig plausibel, dass der Mann seinen Lebensunterhalt einzig durch seine AHV-Rente bestreitet. Deshalb ist er zur Rückzahlung der über 21.000 Franken verpflichtet. „Es sind keine Gründe ersichtlich, von der vorinstanzlich gewährten Ratenzahlung abzuweichen“, so das Obergericht. Die Ratenzahlung von 500 Franken pro Monat bestätigt das Obergericht des Bezirksgerichts. Zum ganzen Betrag kommen noch 500 Franken dazu – dies für die Verfahrenskosten beim Obergericht.
Die Autorin ist Redakteurin bei der „Aargauer Zeitung“. Dort ist der Beitrag auch zuerst erschienen.