Jestetten – Im Tagesordnungspunkt sechs der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Jestetten waren einige Bauanträge zu bearbeiten. So war der erste eine im Nachhinein gestellte Genehmigung zum Bau einer Dachgaube, dem Anbau einer Garage und eines Carports und zum Erstellen eines Müllhauses. Dies alles auf dem Grundstück der Hauptstraße 15 in Jestetten. Da diese Bautätigkeiten genehmigungsfähig sind, informierte Bürgermeister Dominic Böhler, dass die Zustimmung erteilt werden kann. Der Gemeinderat stimmte mit einer Gegenstimme dafür. Böhler wies in der Sitzung darauf hin, dass Bauvorhaben im Vorhinein zu beantragen und zu genehmigen sind.
Bauantrag zwei war schon einmal als Bauvoranfrage vorgelegt worden. Damals hatte der Gemeinderat die Befreiung der Vorgaben erlaubt. Jetzt lag der Genehmigungsbescheid vom Landratsamt vor. Der Gemeinderat erteilte das baurechtliche Einvernehmen und stimmte einstimmig dem Antrag auf Befreiung von den Vorgaben der örtlichen Bauvorschriften „Sanierungsgebiet Ortsmitte“ zu.
Ein dritter Bauantrag lag ebenfalls schon einmal dem Gemeinderat vor. Der damals gestellte Nutzungsänderungsantrag wurde wegen fehlendem Nachweis von Parkplätzen abgelehnt. Die Nutzungsänderung betrifft die ehemalige Apotheke in der Ortsmitte, hier möchte die Bauherrschaft ein Bistro und eine Löwen-Bar betreiben. Diese zwei gastronomischen Betriebe, für die der Nachweis von Parkplätzen zwingend sind, sind nicht alle auf dem Grundstück des Gebäudes, sondern auch auf dem Grundstück in der Weihergasse 14. Da dies fußläufig erreichbar ist, hatte das Landratsamt diesen Antrag positiv bewertet und als genehmigungsfähig gesehen. Im Gremium sorgte diese Darstellung zu Diskussionen. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass die Gäste derart weit laufen würden. Bei Ablehnung durch den Gemeinderat, aber Genehmigung durch das Landratsamt, darf der Bauherr das Vorhaben umsetzen. Vor Eröffnung muss der Betreiber den Nachweis der Parkplätze bringen, sollten diese nicht fertiggestellt sein, verschiebt sich die Eröffnung entsprechend. Der Jestetter Gemeinderat stimmte mit zehn Stimmen gegen dieses Bauvorhaben und mit sieben Stimmen dafür, somit wurde das Bauvorhaben durch den Gemeinderat abgelehnt.
Ein vierter Bauantrag betraf die Errichtung eines Lagerschuppens auf dem Grundstück Bahnhofstraße 9, in Größe von gut elf Metern mal knapp acht Metern hinter der Wirtschaft „La Perla“. Dieser Bauantrag lag ebenfalls in einer vergangenen Sitzung vor. Da das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht, kann das baurechtliche Einvernehmen erteilt werden. Der Gemeinderat Jestettens stimmte mit 14 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen für das Bauvorhaben.
Der letzte Bauantrag betraf die Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Niederfeld“ in Jestetten-Altenburg. Dieses Bauvorhaben wurde in der Sitzung vom 9. November 2023 abgelehnt, da eine Ausnahme und drei Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt waren. In der Gemeinderatssitzung vom vierten Juli wurde die Genehmigung ebenfalls versagt. Damals war die Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl beantragt worden. Zwischenzeitlich wurde dargelegt, dass die Berechnung der Grundflächenzahl damals fehlerhaft gewesen ist. Diese ist nun aktualisiert, sodass die Befreiung nicht mehr nötig ist. In der letzten Sitzung am 10. Oktober wurde eine Ausnahme von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt. An drei Seiten des Gebäudes soll der Dachvorsprung das Baufenster jeweils um 30 Zentimeter überschreiten. Diese Ausnahme ist im Bebauungsplan explizit vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte mit 15 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen für den Antrag auf Ausnahme von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Niederfeld“.
Zwei Bauvoranfragen beschäftigten den Jestetter Gemeinderat in der vergangenen Sitzung. So stimmte der Rat der Umnutzung der ehemaligen neuapostolischen Kirche zu einem Wohnhaus zu. Außerdem erteilte das Gremium das baurechtliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Talgasse.