Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Schopen“ nördlich der B 27 in Jestetten soll zum zweiten Mal geändert werden. Grund ist unter anderem die Umsiedlung der Spielothek, die jetzt in der Bahnhofstraße ansässig ist. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung beschlossen, das Verfahren zu eröffnen.
Bürgermeister Dominic Böhler erläuterte im Gemeinderat: „Die Festsetzungen im aktuellen Bebauungsplan vom Januar 2001 sind sehr restriktiv.“ Das heißt, dass die Nutzungsmöglichkeiten auf dem Planareal eher eingeschränkt sind. Das Grundstück ist aktuell als „Sondergebiet Baumarkt“ ausgewiesen, wie es in den Unterlagen steht. Die Vorgaben ließen eine wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Immobilie nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr zu. Deshalb hätten die Grundstückseigentümer eine Planänderung beantragt.
Mit ein Grund dafür ist die Verlegung der Spielothek von der Bahnhofstraße ins Plangebiet. Die Zulassung in der Bahnhofstraße laufe ab und werde nicht verlängert. Mit der Änderung des Bebauungsplans könne die Spielothek an einem neuen, besseren und gebietsverträglicheren Ort untergebracht werden. Der Eigentümer des Grundstücks strebt neben der Umsiedlung der Spielothek eine Neuordnung der Nutzungsansprüche im Gebäude (Fitness, Paket-Shop und Restflächen) sowie die Optimierung der vorhandenen Gastronomie und Stellplatzflächen an. Die 5854 Quadratmeter große Fläche im Plangebiet wird begrenzt von der Altenburger Straße im Norden, dem Randenweg im Westen und dem Allmendweg im Süden. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Jestetten, Lottstetten und Dettighofen muss angepasst werden.