Die Pächtergemeinschaft des Jagdbogens 3 hat sich bei der Gemeinde Jestetten darüber beschwert, dass der Kraftfahrzeugverkehr durch die Fischer in den vergangenen Jahren insbesondere im Altenburger Wald zu allen Tages- und Nachtzeiten extrem zugenommen hat und die Jägerschaft dadurch erheblich in der Jagdausübung gestört wird.

Die Gemeinde und der Förster kamen nach wochenlanger Beobachtung der Situation überein, dass das Maß bei weitem überschritten ist. „Wir Jäger sind nicht die einzigen, die sich daran gestört haben“, betonte der Jagdpächter Stephan Bierwagen. Er erklärte, dass nach dem Landeswaldgesetz das Befahren von Waldwegen mit Ausnahmen für die Waldbewirtschaftung und zur Jagdausübung verboten ist. Zudem handle es sich beim Fahren und Abstellen von Fahrzeugen im Wald um zwei verschiedene Ordnungswidrigkeiten.
Solange es in einem tragbaren Ausmaß war, hat die Gemeinde das in Absprache mit den Jagdpächter geduldet. „Die Gemeinde hat als Ortspolizeibehörde und der Förster als Aufsichtsbeamter für das Waldgesetz bewusst und wissentlich weggeschaut“, sagte Bierwagen. Da es keinen gesetzlichen Spielraum gibt, soll im nächsten Jahr damit Schluss sein.
Deutliche Worte der Bürgermeisterin
„Die Grenze der Gemeinverträglichkeit wurde überschritten“, sagte die Jestetter Bürgermeisterin Ira Sattler bei der jüngsten Gemeinderatsitzung, an der das Thema verhandelt wurde. Die Bürgermeisterin hat dem Vorsitzenden des Sportfischervereins Jestetten schriftlich eine Frist bis zum 31. Dezember eingeräumt, damit sich die Fischer auf die rechtskonforme Handhabung einstellen können.

Die Strafzettel stellt das Kreisforstamt aus. Das Bußgeld bekommt das Landratsamt Waldshut als Bußgeldbehörde. „Für das wiederrechtliche Befahren der Waldwege werden in der Regel 30 Euro fällig, im Wiederholungsfall oder bei uneinsichtigem Verhalten kann es auch höher ausfallen“, bemerkte Ira Sattler. Die Bürgermeisterin erklärte, dass sie dem Fischerverein ein Stück entgegen gekommen ist, indem sie Fahrgenehmigungen zum Zweck der Gewässerreinigung und des Fischbesatzes zugesagt hat. Der Verein muss allerdings 14 Tage vor dem Arbeitseinsatz bei der Gemeinde einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen.
Langjähriger Fischer empört
„Zum Schaffen bekommen wir die Genehmigung, zum Fischen aber nicht“, schimpfte der langjährige Fischer Dieter Stammherr. Er bemerkte, dass der Waldweg vom Jestetter Grillplatz bis zur Angelstelle des Fischervereins beim Los 1 über zwei Kilometer lang ist und die Fischer meistens einen 15 bis 20 Kilogramm schweren Rucksack, zwei Angelruten und einen Kescher dabei haben.

Stammherr befürchtet durch das Verbot einen deutlichen Mitgliederschwund beim Fischerverein und dass dadurch die Einnahmen wegbrechen. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und durch ein Fischerfest, das in den vergangenen Jahren jedoch nicht mehr durchgeführt werden konnte und dieses Jahr der Coronapandemie zum Opfer fiel. „Die Jäger dürfen alles und wir nichts“, schimpfte Richard Massler. „Es besteht keine Aussicht, dass die Fischer doch noch eine generelle Erlaubnis bekommen“, betonte die Bürgermeisterin auf Anfrage des SÜDKURIER. Am Donnerstag hat sie die beiden Vertreter des Fischervereins zum runden Tisch eingeladen.