Eine Forelle im Wert von fünf Euro beschäftigt mehrere Instanzen, ein Bürgermeister täuscht einen Anschlag auf sich selbst vor und will vom Menschengerichtshof reingewaschen werden, eine erboste Ehefrau will einem erotischen Massagesalon das Handwerk legen, ein 84-jähriger Autofahrer tötet zwei und verletzt 27 Menschen. All diese Fälle gelangten in den vergangenen Jahren in Bad Säckingen und Waldshut vor Gericht.
Eine teure Forelle
Eine aus einem Bergalinger Fischweiher entwendete Forelle macht 2007 Schlagzeilen am Hochrhein. Zwei Instanzen wird das Tier beschäftigen, Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter. Am Ende wird das Verfahren eingestellt. Immer wieder werden aus einem Fischweiher bei Bergalingen Forellen gestohlen. Schließlich muss sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen im Juli 2007 ein 51-jähriger Mann aus dem Hotzenwald verantworten, dem konkret der Raub eines einzigen Fischs im Sommer 2005 vorgeworfen wird. Der Materialwert des Tiers wird mit rund 5 Euro beziffert. Das Amtsgericht kann keine erwiesene Schuld erkennen und spricht den Angeklagten frei. Doch der Staatsanwalt geht in Berufung. Nicht weniger als zwölf Zeugen werden bemüht, um die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen. Wie das mit der Forelle nun wirklich war, kommt allerdings nicht heraus dabei. Denn das Gericht stellt diesen Anklagepunkt wegen Geringfügigkeit ein.

Bürgermeister verurteilt
Mit einem fingierten Anschlag bringt Bürgermeister Norbert M. sich und seine Gemeinde Rickenbach bundesweit in die Schlagzeilen. Gemeinsam mit seinem Ehepartner täuscht der Kommunalpolitiker 2011 vor, dass er an seinem Arbeitsplatz im Rickenbacher Rathaus mit einem Molotow-Cocktail angegriffen worden sei. Die Überwachungskamera eines benachbarten Autohauses spielt eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung der Tat.
Seit Langem liegt in der Hotzenwald-Gemeinde Rickenbach der 2007 gewählte Bürgermeister Norbert M. mit dem Gemeinderat, mit Rathausmitarbeitern und mit vielen Bürgern im Streit. Am Abend des 3. Juli 2011 meldet M. der Polizei in Bad Säckingen per Telefon, dass ein Molotow-Cocktail durchs offene Fenster seines Büros geschleudert worden sei. Nach wenigen Tagen leitet die Staatsanwaltschaft Waldshut Ermittlungen gegen M. wegen Vortäuschen einer Straftat ein.
Am 25. September 2012 beginnt der Prozess vor dem Landgericht Waldshut. Es verurteilt M., der seine Schuld bis zuletzt abstreitet, am 13. November 2012 zu 180 Tagessätzen Geldstrafe. Eine entscheidende Rolle spielen die Bilder der Überwachungskamera eines benachbarten Autohauses. Als Folge des Schuldspruchs verliert M. die Ansprüche auf sein Ruhestandsgehalt als Bürgermeister. Der zwangsweise zur Ruhe gesetzte Bürgermeister geht bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wird aber überall abgewiesen.

Die Rache der Gattin
Wie furchtbar die Rache von Frauen sein kann, dass erfahren im sogenannten „Tantra-Prozess“ das Amtsgericht Bad Säckingen und die Betreiberin eines Massagestudios mit zweifelhaften Ruf. Die zänkische Gattin eines Zahnarzts bringt beim Prozess im Sommer 2013 mit ihren Einlassungen die Richter ans Ende ihrer nervlichen Belastbarkeit und die Massage-Spezialistin zum Verlassen der Stadt.
Im November 2010 öffnet in der Nähe des Bahnhofs Bad Säckingen ein Studio für erotische Tantra-Massagen. Drei leicht bekleidete Damen bieten dort ihre Dienste an. 20 Minuten kosten 50 Euro, Barzahlung ist Pflicht. Handelt es sich um eine legale Dienstleistung oder um verbotene Prostitution? Nichts Genaues weiß man nicht, sagt das Amtsgericht Bad Säckingen im Dezember 2010 und spricht die Erotik-Masseurin vom Vorwurf der illegalen Prostitution frei.
Zu den besten Kunden des Etablissements zählt ein Zahnarzt vom Hochrhein. Rund 40 000 Euro und den Schmuck seiner Ehefrau will er auf der Massagebank liegengelassen haben. Die Ehefrau sieht so etwas natürlich gar nicht gerne und will der Betreiberin das Handwerk legen. Sie engagiert drei Privatdetektive, die das Tantra-Studio, verkabelt mit Kameras und Mikrofonen, insgesamt neun Mal besuchen – rein dienstlich natürlich. Die wackeligen Bilder lässt die Zahnarzt-Gattin dem Ordnungsamt zukommen. Nicht ohne sich in der „Bild“-Zeitung mit ihrem Mann öffentlichkeitswirksam zu versöhnen.
Im Juni 2013 dann verhandelt das Bad Säckinger Amtsgericht ein zweites Mal über illegale Prostitution im Tantra-Studio. In ihren Äußerungen übereinander schenkten sich dabei die angeklagte Betreiberin des Studios wie die Gattin des Zahnarzts gegenseitig nichts. Es ging deftig zur Sache. Die Verhandlung endete mit einem Strafbefehl über 3000 Euro für die Betreiberin.

Ausflug wird Alptraum
Zwei Tote, neun Schwer- und 18 Leichtverletzte sind die Bilanz eines schrecklichen Unfalls, der sich am 7. Mai 2016 in der Bad Säckinger Fußgängerzone ereignet. Die Stadt ist an jenem ersten sonnigen Frühlingswochenende voller Menschen, als ein 84-jähriger Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Im Anschluss an den Unfall wird bundesweit darüber diskutiert, ob ältere Autofahrer ihren Führerschein abgeben sollten. Es soll eigentlich ein gemütlicher Familienausflug zum Mittagessen werden – doch es endet in einer Tragödie, als ein 84-jähriger Autofahrer mit seinem Fahrzeug am Samstag, 7. Mai 2016, auf den Spitalplatz Bad Säckingen fährt.
Beim Führen des Automatik-Autos gerät der Mann aus unbekanntem Grund mit dem Fuß auf das Gas statt auf die Bremse. In Sekundenschnelle pflügt das Auto durch die Außenbestuhlung zweier Lokale, wirft einen Radfahrer in die Luft, der mit vollem Gewicht auf eine auf einem Stuhl sitzende Frau fällt. Beide sterben, 27 andere Menschen werden verletzt. Wegen der folgenden Rettungseinsätze bleibt die Altstadt stundenlang gesperrt.
Der Angeklagte stellt sich seiner Verantwortung. „Es wäre besser gewesen, wenn ich den Unfall nicht überlebt hätte. Es ist wie ein Albtraum, aus dem ich nicht aufwache“, sagt er zu Beginn der Verhandlung. Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit 27-facher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, verbunden mit einer Geldauflage. Der Führerschein wird lebenslang aberkannt.