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Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee und die Handwerkskammer Konstanz informieren darüber, wie die Antragstellung auf Soforthilfe funktioniert und was Unternehmer beachten müssen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um durch die Corona-Pandemie verursachte Liquiditätsengpässe bei Klein- und Kleinstbetrieben in den nächsten drei Monaten abzufedern. Ab dieser Woche können die Unternehmen über ein zentrales Portal einen Antrag stellen.

Kammern übernehmen administrative Aufgaben

Damit die Unternehmen die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung schnell und unbürokratisch erhalten, haben Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Baden-Württemberg mit der Landesregierung und der L-Bank vereinbart, diese Aufgabe administrativ zu stemmen.

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„Wir werden unsere ganze Power auf diese Soforthilfe konzentrieren und in Sonderschichten von 7 bis 21 Uhr arbeiten. Kein Kleinunternehmer soll jetzt wegen Corona in die Insolvenz abrutschen“, sagt Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee, der weit über 10.000 Anträge in der ersten Woche erwartet.

„Unseren kleinen und kleinsten Mitgliedsunternehmen ist in der aktuellen Situation mit Darlehen, auch zu günstigen Zinsen, nicht gedient – sie wissen oft nicht, wie sie ihre laufenden Kosten im April decken sollen und können sich nicht auch noch neu verschulden. Nicht immer stunden kulante Vermieter oder andere Vertragspartner fällige Raten. Mit den genannten Summen wird erst einmal die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten“, so Marx.

Auch Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, weist auf die aktuelle Lage hin: „Seit Ankündigung der Soforthilfe stehen unsere Telefone nicht mehr still. Daher sind wir froh, dass es am Mittwochabend endlich losgehen kann und die Betriebe die Mittel beantragen können. Die Lage spitzt sich zu: Betriebe müssen schließen, Kunden bleiben aus, Aufträge werden auf unbekannte Zeit verschoben. Gleichzeitig laufen die Kosten weiter. Die Landesregierung, die Kammern und die L-Bank werden alles dafür tun, dass das Geld nun schnell bei denen ankommt, die bedürftig sind.“

„Die Notlage muss Folge der aktuellen Pandemie, darauf bezogener Maßnahmen der Behörden und entsprechend verändertem Verhalten der Marktteilnehmer geschuldet sein. Eine bereits vorexistente Schieflage des Unternehmens kann die Förderung nicht begründen. Antragsteller sollten deshalb ihre Situation im Antrag präzise beschreiben“, bittet Claudius Marx von der IHK. Nur so könnten die Bearbeiter in seinem Hause in kurzer Zeit möglichst viele Auszahlungen veranlassen.

Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der Internetseite der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.