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Wer in der Erzdiözese Freiburg bei der Pfarrgemeinderatswahl seine Stimme abgeben möchte, muss dies online oder per Briefwahl tun. Dies hat der Freiburger Erzbischof, Stephan Burger, am Freitag (13. März) beschlossen. Damit reagiert Erzbischof Burger auf die zunehmende Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in der Bundesrepublik. Ursprünglich war am 22. März 2020 eine Präsenzwahl geplant, bei der die katholischen Gläubigen ab 16 Jahren die Möglichkeit haben, Pfarrgemeinderäte in 224 Kirchengemeinden neu zu wählen.

Per Mausklick oder Brief wählen gehen

  • Online-Wahl: Die Absage der sogenannten Präsenzwahl war daher geboten. Gerade über die 2020 erstmals – neben der Briefwahl – eröffnete Möglichkeit der Online-Wahl ist jedoch eine ausreichende Möglichkeit der Teilnahme an der Wahl sichergestellt. Bereits seit dem 8. März und noch bis zum 20. März 2020 können die rund 1,6 Millionen Wahlberechtigten online ihre Stimme unter www.ebfr.de/pgr-wahl2020 abgeben. Die entsprechenden Zugangsdaten befinden sich auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen. Bisher haben 18.880 Katholikinnen und Katholiken per Mausklick ihre Stimme abgegeben.
  • Briefwahl: Daneben hat Erzbischof Burger beschlossen, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag (Sonntag, 22. März, 12.00 Uhr) zu verlängern. Anträge sind bis zum Freitag, 20. März, 12 Uhr möglich, entweder mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Pfarrbüro. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 22. März, 12.00 Uhr, in einem der Pfarrbüros eingegangen sein.

Das Geschehen im Zusammenhang einer Präsenzwahl bedeutet nicht nur ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für die Wählenden, sondern auch in besonderer Weise für die – aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Erkrankungen zu besonders gefährdeten Gruppen gehörenden – Mitglieder von Wahlvorständen. Das Erzbistum Freiburg sieht es für nicht leistbar an, dass für die Wahllokale ausreichend Schutzmittel (beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe usw.) zur Verfügung gestellt werden können. Zudem haben kommunale Einrichtungen die Überlassung kommunaler Räumlichkeiten wie etwa Rathaus, Kita oder Sporthallen aufgrund der ihnen gestellten Vorgaben durch Landratsämter etc. zurückgezogen.

Im Einklang der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur öffentlichen Veranstaltungen hat die Bistumsleitung die Durchführung von Wahlpartys oder vergleichbarer Veranstaltungen untersagt. Offen und zu gegebener Zeit zu klären ist, ob die an den Wahltermin geknüpften Fristen generell gehalten werden können. Hierzu werden gegebenenfalls gesonderte Entscheidungen ergehen.

Über alle Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen im Erzbistum im Zusammenhang mit Corona informiert die Website www.ebfr.de/corona.

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