Die Grundsteuerreform ruft bei Grundstücks- und Immobilienbesitzern alles andere als Freude hervor, immerhin ist sie zunächst einmal vor allem mit viel Arbeit verbunden. Bis 31. Oktober müssen Betroffene eine zweite Steuererklärung über das Online-Portal Elster abgeben.

Wer dies in Waldshut-Tiengen tun möchte, wird mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem ganz speziellen Problem konfrontiert: Konkret liegt nämlich vielen Grundstückseigentümern ein falsches Aktenzeichen vor.

Es handelt sich um kein kleines Problem. Laut Schätzungen der Stadtverwaltung könnten um die 5000 Menschen falsche Daten zur Verfügung stehen. Aber wie konnte es eigentlich dazu kommen?

Was genau ist das Problem?

Die Reform der Grundsteuer bedingt, dass jeder Immobilien oder Grundstücksbesitzer bis 31. Oktober eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen muss. Neben allerlei Angaben zu Bodenrichtwerten oder der Bebauung müssen betroffene Bürger auch eine 16-stellige Identifikationsnummer, das sogenannte Aktenzeichen, angeben.

Diese findet sich gemeinhin auf dem für das Grundstück ergangenen Einheitswertbescheid. Erst vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform wurde allerdings deutlich, dass bei der Stadt Waldshut-Tiengen offenbar in vielen Fällen der Hund begraben liegt, wie uns Bürger mitteilen. Denn diese Aktenzeichen seien vielfach falsch.

Beim Abspeichern werde eine Fehlermeldung angezeigt – „eine ärgerliche Sache“, wie ein Betroffener im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt, zumal: es handelt sich offenbar um ein spezifisches Problem von Bürgern aus Waldshut-Tiengen und den Ortsteilen.

Was steckt hinter der falschen Prüfnummer?

Bei der Stadtverwaltung ist das Problem inzwischen bekannt – aber erst seit gut sechs Wochen, als sich Anfragen wegen der Probleme beim Ausfüllen der Steuererklärung häuften.

Hintergrund sei offenbar ein technischer Fehler: „Im Jahr 2008 hat die Stadt ihr Finanzprogramm gewechselt – unterstützt durch einen externen Anbieter“, schildert Oberbürgermeister Philipp Frank auf Nachfrage die Ursachen für das Problem.

Bei der Datenübernahme sei dann bedauerlicherweise die letzte Ziffer des Aktenzeichens des Finanzamtes, das als Prüfziffer dient, nicht korrekt übernommen worden. Konkret sei in allen Fällen die korrekte Zahl durch eine 0 ersetzt worden, so Frank.

Wer ist in der Stadt Waldshut-Tiengen betroffen?

Frank geht davon aus, es in der Stadt Waldshut-Tiengen gut 5000 betroffene Bürger gibt, in deren Akten falsche Aktenzeichen hinterlegt sind. Es gehe um Grundstückseigentümer, die vor dem Jahr 2008 veranlagt waren, und solche, bei denen seit 2008 ein Eigentumswechsel stattgefunden habe, so der OB. Denn dann sei ein nicht korrektes Aktenzeichen übermittelt worden, „weil bei einem Eigentumswechsel die bisherigen Daten automatisch übernommen werden.“

Eigentümer, die seit 2008 mit einem Neubau oder einer Neubauwohnung veranlagt worden sind, würden derweil mit dem korrekten Aktenzeichen veranlagt.

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Warum blieb der Fehler so lange unentdeckt?

Tatsächlich sei das Problem erst im Juli in der Stadtverwaltung zu Tage getreten. Vorher sei es nicht aufgefallen, weil das Aktenzeichen im Arbeitsalltag des Steueramtes keine nennenswerte Rolle spielt.

Die Prüfziffer werde nur für Fragen beim Finanzamt benötigt, um ein Steuerobjekt genau zu identifizieren.

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Was kann ich als Betroffener tun?

Verhältnismäßig leicht: OB Frank rät dazu, nicht das in den persönlichen Akten befindliche Aktenzeichen zu verwenden, sondern die Nummer, die das Finanzamt mit dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung versandt hat.

„Das ist das eigentlich vom Land vorgesehene Verfahren“, betont Frank. Darauf würden auch alle Bürger hingewiesen, die sich beim Steueramt meldeten.

Die zuständigen städtischen Mitarbeiter seien auf den Bescheiden aufgeführt. Außerdem stehe das Steueramt unter Telefon 07751/833-112 für Fragen zur Verfügung.

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