Acht bis zwölf 280 Meter hohe Windräder könnten in Herrischried im Vorranggebiet Höhberg-Wiedenbach errichtet werden, um dort Strom zu produzieren. Diese Zahl wurde am Montag bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Herrischried vom Vertreter der Firma Energiequelle genannt. Sie plant dort die Errichtung von Windkraftanlagen und hat bereits Verträge für einzelne Flächen im Vorranggebiet abgeschlossen.
Sebastian Wilske, Direktor des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee, und Thomas Stopp, Projektleiter der Firma Energiequelle aus Zossen, stellten im prall gefüllten Veranstaltungsraum der Herrischrieder Rotmooshalle die rechtlichen Grundlagen allgemein und vorläufige Planung zum Bau von Windkraftanlagen bei Herrischried vor. In der Fragerunde wurden seitens der Zuhörer durchaus auch kritische Stimmen laut. Auf die Frage, ob und wie das Projekt verhindert werden könne, wurde auf das Anhörungsverfahren verwiesen.

Wilske stellte zunächst das von der Landesregierung vorgegebene Ziel vor, wonach mindestens 1,8 Prozent der Fläche Vorranggebiet für Windenergie sein müssen. Im Regionalverband Hochrhein-Bodensee, der die drei Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz umfasst, entspreche dies 4960 Hektar. Mit der Fortschreibung des Regionalplans und der Ausweisung der Vorranggebiete solle eine Steuerungswirkung erzielt werden. „Ein ungeregelter Zustand soll vermieden werden; wir liefern Gewissheit für die Region“, so Wilske.
Höhberg-Wiedenbach ist eines eines der größten Vorranggebiete im gesamten Regionalverband
Insgesamt sieht der Regionalplan in den drei Landkreisen 53 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 7503 Hektar vor, was 2,7 Prozent der gesamten Fläche im Regionalverband entspricht. Mit 519 Hektar ist das Herrischrieder Vorranggebiet Höhberg-Wiedenbach eines der größten. Es streckt sich westlich des Orts Herrischried vom Hornberg über das Ödland bis nahe Wehrhalden hin.
Laut Wilske biete sich auf Gemarkung von Herrischried nach dem Windatlas von Baden Württemberg gute Voraussetzungen für rentierliche Stromgewinnung: „Der Stromertrag spielt natürlich eine wichtige Rolle“, führte er aus. Neben Höhberg-Wiedenbach sind auf der Gemarkung der Gemeinde noch weitere kleinere Vorranggebiete vorgesehen.
Im Rahmen einer Anhörung können Bedenken gegen den Windpark vorgebracht werden
Doch die Hürden für den Bau von Windkraftanlagen sind hoch. Es gilt, diverse Planungskriterien zu berücksichtigen, und im Rahmen einer Anhörung hat die Einwohnerschaft die Möglichkeit, Meinungen und Bedenken zu äußern. Zu den Planungskriterien für einen wie auch immer dimensionierten Windpark gehören unter anderem die Infrastruktur sowie die Belange von Natur- und Landschaftsschutz.
Der Bau jedes einzelnen Windrads kostet bis zu 10 Millionen Euro
Die von Energiequelle geplanten Anlagen haben eine Bauhöhe von 280 Metern pro Windrad, der Durchmesser des Rotors beträgt 180 Meter. Jedes Windrad benötigt etwa einen Hektar Stellfläche. Die Baukosten werden mit acht bis zehn Millionen Euro pro Windkraftanlage beziffert. Jedes Windrad besitzt eine Nennleistung von 17 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.
Thomas Hopp erklärte, dass Forst Baden-Württemberg im Bereich Ödland bereits eigene Flächen für Windkraftanlagen ausgeschrieben und den Zuschlag an die Firma Energiequelle erteilt habe. Hopp: „Der genaue Standort und die Anzahl der Windräder sind aber noch nicht fix.“ Er räumte Einschränkungen durch die teils schwierige Topographie ein. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sei festgestellt worden, dass der Transport der Windräder an die entsprechenden Standorte möglich sei.
Eine Enteignung von Grundstückseigentümern wird es nicht geben
Die Möglichkeit weiterer Anlagen werde geprüft, sagte Hopp. Grundsätzlich könne ein Grundstückseigentümer einem Bau auf privatem Gelände widersprechen, eine Enteignung von Grundstücken wird es nicht geben. Hopp erwähnte auch die finanziellen Aspekte, wie etwa die Zahlung von Pacht an die Eigentümer von Grundstücken und eine Ausschüttung an die Gemeinde. Für den Rückbau der Anlagen gibt es nach Angaben von Hopp einen Finanzierungsplan.
Furcht vor einem eingeschränkten Erholungswert und einer Beeinträchtigung der Natur
Die Frage nach dem Abstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen wurde wie folgt beantwortet: Zu Wohngebieten beträgt der Mindestabstand 750 Meter; bei reinen Gewerbegebieten kann der Abstand geringer sein. Einige Stimmen mahnten vor einem eingeschränkten Erholungswert und einer Beeinträchtigung der Natur durch die Windräder. Sebastian Wilske versicherte, dass auch die Kriterien Erholung und Tourismus mit in die Planung einfließen würden.
Weitere Themen in der Fragerunde beschäftigten sich mit einer möglichen Verschmutzung von Quellen durch Abrieb von Rotorblättern, den Vorkehrungen im Falle eines Brandes einer Windkraftanlage und der Ableitung des erzeugten Stromes.