1. Ich bin gegen Corona geimpft. Darf ich jetzt wieder ohne Einschränkungen aus der Schweiz nach Deutschland einreisen und umgekehrt?
Gegen Covid-19 geimpfte Personen in der Schweiz und in Baden-Württemberg sind die Gewinner der neuen baden-württembergischen Einreise-Bestimmungen, die seit 19. April in Kraft sind. Denn, obwohl die Schweiz weiterhin als Risikogebiet gilt, dürfen vollständig Geimpfte wieder ohne Konsequenzen einreisen. Sie dürfen im Nachbarland wieder einkaufen, Pakete abholen und Ausflüge machen.
2. Was bedeutet „vollständig geimpft“?
Vollständig geimpft heißt laut Sozialministerium, dass mindestens zwei Wochen vor Einreise die zweite Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffs verabreicht worden ist. „Sofern zuvor schon eine Corona-Infektion vorgelegen hat, was nachgewiesen werden muss, reicht auch eine Impf-Dosis aus“, erklärt der Pressereferent. Und: „Auch Nicht-Geimpfte, die eine überstandene Corona-Infektion belegen können, sind zur quarantänefreien Einreise nach Baden-Württemberg berechtigt.“ Dafür gelten aber zeitliche Grenzen. Genauere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Landes.
3. Was müssen Personen beachten, um auch ohne Impfung weiterhin quarantänefrei aus der Schweiz nach Baden-Württemberg einreisen zu können?
Was beim Grenzübertritt gilt, ist in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne von Baden-Württemberg festegelegt. Diese wurde laut Marcus Schick von der Grenzgängerberatung Infobest Palmrain aktuell in einzelnen Bereichen verschärft. Seit dem 19. April darin neu sei der Passus der „Inanspruchnahme von Dienst- oder Handwerksleistungen“. Wenn die Einreise überwiegend aus diesem Grund erfolge, ziehe sie jetzt auch eine Quarantänepflicht nach sich. Schick erklärt: „Erlaubt sind jetzt zum Beispiel nur noch dringliche Arzttermine, nicht mehr nur zur Kontrolle oder Prophylaxe.“ Auch der Werkstattbesuch zum Reifenwechsel falle unter diese Dienst- oder Handwerksleistungen. Schick wertet die Neuregelung so: „Damit sollten alle noch vorhandenen Unklarheiten beseitigt werden.“ Ansonsten gelten nach wie vor die schon seit Ende Dezember 2020 geltenden Regelungen für die Einreise von Schweizern. Diese darf für Ungeimpfte und Personen, die keine Corona-Infektion hinter sich haben, „nicht überwiegend aus touristischen Gründen und zu Zwecken des Einkaufs“ erfolgen.
4. In der Schweiz haben Gastronomiebetriebe, beispielsweise im Fricktal, ihre Terrasse wieder geöffnet. Wie groß sind die Chancen, dass dort auch Gäste aus Deutschland bedient werden?
Dass angesichts der in Deutschland komplett geschlossenen Gastronomie jetzt verstärkt Deutsche über die Grenze kommen, sei zwar wahrscheinlich. Aber: „In die Schweiz zu kommen, um auf der Terrasse ein Getränk oder Essen zu bestellen, ist nicht erlaubt“, sagt Schick. Auch das wäre für Personen, die nicht geimpft sind oder als genesen gelten, der verschärften Verordnung nach eine Dienstleistung und hätte die Quarantänepflicht zur Folge.
5. Dürfen Menschen aus Baden-Württemberg in Fitness-Studios in der Schweiz trainieren?
Auch das geht nicht in jedem Fall, denn auch der Besuch eines Fitnessstudios würde unter den Bereich Dienstleistungen fallen. Allerdings gilt auch hier die Ausnahmeregelung für Geimpfte oder Genesene.
6. Und die nicht geimpften Personen fallen auf beiden Seiten des Rheins als Einkaufstouristen weg?
Klar ist: Das Erlaubte muss im Vordergrund stehen. Nach einem Besuch bei Verwandten oder der Arbeit in der Schweiz noch kurz einkaufen, ist also noch erlaubt.
7. Kann sich an der derzeitigen Regelung noch etwas ändern?
Ja, wie Ministeriumssprecher Mader auf Anfrage erklärt. Denn: „Dies gilt nur, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt.“ Bislang ist die Schweiz (Stand 21. April) lediglich als „normales“ Risikogebiet ausgewiesen. Eine tagesaktuelle Übersicht über die Einstufung findet sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
8. Dürfen sich deutsche Grenzgänger in der Schweiz impfen lassen?
Wenn sie in der Schweiz krankenversichert sind, ist das möglich. In der Praxis aber stehen die in der Schweiz geltenden Altersvorgaben dem entgegen. Sofern die Grenzgänger aus Deutschland im Gesundheitssektor arbeiten, können sie sich aber auch mit einer deutschen Krankenversicherung in der Schweiz impfen lassen.