Mehr als 35.000 Menschen, die in den Landkreisen Waldshut und Lörrach leben, arbeiten in der Schweiz. Und während die Corona-Pandemie das Leben von praktisch allen Leuten seit Monaten kräftig durcheinander wirbelt, stellt es all jene, die alltäglich beruflich beruflich in das Nachbarland aus und einpendeln wahrscheinlich vor die größten Herausforderungen, denn die Regelungen in beiden Ländern unterscheiden sich in vielen Lebensbereichen erheblich. Das gilt bis hin zur aktuellen Priorisierung von impfberechtigten Personengruppen und Berufssparten.

Unterschiedliche Impfpriorisierung bei Berufsgruppen

Etliche deutsche Grenzgänger sind zum Beispiel im Schweizer Gesundheitswesen beschäftigt. Dort wurde deutlich früher mit der Impfung von Beschäftigten begonnen, als auf deutscher Seite. Die Folge: Etliche Mitarbeiter von Kliniken, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen in der Schweiz wurden bereits an ihrem Arbeitsort geimpft.

„Grundsätzlich steht es Personen offen, die sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland impfberechtigt waren bzw. sind, wo sie ihre Impfung erhalten möchten“, bestätigt Tobias Herrmann, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut, auf Nachfrage unserer Zeitung. Allerdings gebe es keinen grenzüberschreitenden Datentransfer zu bereits geimpften Personen. Sprich: In der Impfstatistik des Landkreises Waldshut tauchen die bereits in der Schweiz geimpften Personen nicht auf.

Nach Einschätzung des Landratsamtes sei dies aber auch nicht weiter problematisch, etwa wenn es um mögliche Öffnungs- oder Lockerungsszenarien geht: Es gebe ja keine Impfpflicht, so Herrmann. Folglich könne ohnehin nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Bürger am Ende geimpft sein werde. Bis eine so genannte Herdenimmunität offiziell erreicht sei, werde es aller Voraussicht nach „ähnlich der seit neuestem festgelegten Privilegien für Geimpfte“ anfänglich nur Lockerungen für Geimpfte geben, die einen Impfnachweis besitzen.

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Die Diskrepanz bei der Priorisierung

In Deutschland sind zwischenzeitlich auch etliche weitere Berufsgruppen priorisiert eingestuft. Lehrer dürfen hierzulande einen Impftermin vereinbaren, auch Verwaltungsangestellte oder Mitglieder von Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen. Auch Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels erhalten eine Impfung.

Die priorisierten Berufsgruppen sind freilich nicht deckungsgleich mit der Priorisierung in der Schweiz. Dort wird natürlich ebenfalls an der Erweiterung der Impfberechtigten-Gruppen gearbeitet. Allerdings gibt es hier auch extreme Unterschiede zwischen den Kantonen.

Das hat aber durchaus auch Konsequenzen für Grenzgänger: Lehrer werden beispielsweise im Gegensatz zu Baden-Württemberg in der Schweiz noch nicht in die priorisierte Gruppe eingeordnet. Gleiches gilt auch für viele andere Berufsgruppen. Allerdings darf ein Lehrer, der in Deutschland lebt, aber in der Schweiz tätig ist, nicht einfach aufgrund seines Berufs in Deutschland einen Impftermin vereinbaren: „Personen, die Ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben, sind hier vor Ort auf der Grundlage der geltenden Corona-Impfverordnung impfberechtigt“, erklärt Tobias Herrmann dazu.

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Im Klartext bedeutet dies: Lehrer, die nicht im Land unterrichten, verlieren ihre Sonderstellung in der Impfpriorisierung aufgrund ihres Berufs. Ausschlaggebend sind dann andere Faktoren, etwa die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe. Gleiches gilt auch für Mitglieder anderer Berufsgruppen.

Wie sich die Impfung nachweisen lässt

Die EU plant die Einführung eines digitalen Impfausweises, die Schweiz arbeitet aktuell an einer eigenen Lösung. Hier sollte es aber laut Einschätzung der Kreisverwaltung nicht zu Problemen kommen. Geplant sei jeweils eine grenzüberschreitende Anerkennung der jeweiligen Nachweisdokumente. Diese werden aber wohl erst im Lauf des Sommers ausgegeben.

Weiteres Vorgehen

„Mit Blick auf die enge Verflechtung zwischen unserer Region und der Schweiz, sind wir um einen vertrauensvollen und konstruktiven grenzüberschreitenden Dialog sehr bemüht“, schildert Tobias Herrmann. Dieser sei auch notwendig, denn die Lage sei weiterhin sehr dynamisch und häufig seien schnelle Maßnahmen erforderlich, weshalb direkte Kontakte und ein guter Austausch einen entscheidenden Faktor darstellen.

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Insbesondere gebe es in regelmäßigen Abständen Gespräche in unterschiedlichen Konstellationen und auf unterschiedlichen Ebenen zwischen deutschen und Schweizer Behörden, so Herrmann. Es gehe um die Erarbeitung praktikabler Wege der Pandemiebekämpfung, um Fragen des Grenzübertritts – und natürlich auch um „vertretbare Erleichterungen“ für die Grenzregion, die von familären Beziehungen bis zum wirtschaftlichen Miteinander auf vielfältige Weise miteinander verbunden sei.