14 Tage häusliche Quarantäne: So lautete die Anweisung, die Franz Steinbeck jüngst vom Landratsamt Waldshut erhalten hat. Handelt es sich hierbei um eine konventionelle Maßnahme nach Kontakt mir einem positiven Corona-Fall im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus, sorgt das Schreiben bei Steinbeck für erhebliches Unverständnis. Es bringe ihn sogar in Rage, wie er unserer Zeitung erzählt.

Denn: Er besitzt bereits den vollen Corona-Impfschutz, zudem erbrachte ein PCR-Test nach einem Kontakt mit einen Infizierten bei ihm ein negatives Ergebnis. Steinbeck gibt sich so kämpferisch wie in jenen Tagen, als er in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten als Betriebsratsvorsitzender bei Porsche mit dem damaligen Porsche-Chef Wendelin Wedeking über betriebliche Umstrukturierungen hart verhandelte.

„Anschreiben mit erniedrigender Wortwahl“

Der Bescheid aus dem Landratsamt besagte, dass er der „Pflicht zur Absonderung in häusliche Quarantäne“ vom 31. März bis zum 11. April nachzukommen habe. Eine Kopie des Schreibens ging an die Ortspolizeibehörde (Verwaltung der Gemeinde Weilheim). Allein die Wortwahl in diesem Schreiben war für den Rentner „erniedrigend und menschenverachtend“, wie er betont.

Nach dem Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person am 28. März ging er, wie angeordnet, am 3. April zum PCR-Test. Dort fühlte er sich ebenso gut aufgehoben und mit Respekt behandelt, wie bei den beiden Impfterminen (zuletzt am 8. März) im Kreisimpfzentrum in Tiengen. Das Testergebnis war negativ, also für ihn eine gute Nachricht. Per E-Mail wandte sich Steinbeck mehrfach an die Behörde in Waldshut, wie er schildert, um eine Entlassung der häuslichen Quarantäne zu erwirken.

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Auf Einwendung wird spät reagiert

Erst am 8. April erhielt er vom Landratsamt Waldshut eine Antwort. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass ein negatives Testergebnis keine Auswirkung auf die Dauer der Quarantäne habe. Als Grund wurde die Inkubationszeit für eine Infektion mit dem Coronavirus von 14 Tagen angegeben. Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Landratsamts, das der Redaktion vorliegt: „Auch für geimpfte Personen sieht die Corona-VO Absonderungen keine Ausnahmen vor (gerade auch mit Blick auf die verschiedenen Mutationen). Aus diesem Grund wurde die Quarantäne auch noch nicht aufgehoben…“

Diese Nachricht brachte Franz Steinbeck nach eigener Aussage noch mehr in Rage: „Da stellen sich mir die Nackenhaare. Wenn jemand aus dem Mallorca-Urlaub zurückkommt, muss er nach einem negativen Schnelltest nicht in Quarantäne. In Stuttgart begleitet die Polizei im Rückwärtsgang eine Demonstration der Querdenker ohne Konsequenzen für die Demonstrierenden!“

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Der ärztliche Leiter des Kreisimpfzentrums in Tiengen, Olaf Boettcher, erklärt auf Anfrage dieser Zeitung: „Man geht immer noch davon aus, dass die Erkrankung trotz Impfung übertragen werden kann, dennoch wird für Geimpfte eine Entbindung von der Maskenpflicht diskutiert.“ Nach der bisher bestehenden Coronaverordnung gelten für Geimpfte und Ungeimpfte keine Unterschiede, was die Quarantäne angeht, so Boettcher.

„Erleichterungen für Geimpfte müssen her“

„Man hat aus den Fehlern der vergangenen zwölf Monate nichts gelernt und diese Fehler wiederholen sich nun“, lautet derweil der Rückschluss, den Steinbeck aus dem ganzen Vorgang zieht. Als Geimpfter mit Biontec/Pfizer fühle er sich geschützt und erwarte nun für sich und alle Geimpften Erleichterungen: „Es wäre schön, wenn ich mich mit meinen geimpften Freunden und Bekannten zu Hause oder in einem Gasthaus treffen könnte.“

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Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Gesundheitsminister Manne Lucha erklärte am vergangenen Montag (12. April) in Stuttgart: „Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.“ Gleiches gelte für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland.

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