Im Kreisimpfzentrum in der Stadthalle Tiengen werden seit dem 22. Januar Impfungen gegen Sars-CoV-2 durchgeführt. Bis dato haben 17.000 Menschen im Impfzentrum des Landkreises Waldshut ihre Erst-, 5000 bereits ihre Zweitimpfung mit dem Impfstoff Biontec erhalten. Dazu kommen rund 9000 Erstimpfungen mit Astrazeneca.
Welche Personengruppe ist aktuell an der Reihe?
Aktuell sind laut Information des Landessozialministeriums Menschen der so genannten Prioritäten 1 und 2, das heißt allein aufgrund des Alters Menschen über 70 impfberechtigt. Menschen von 60 bis 69 ohne Vorerkrankungen und ohne Impfberechtigung aus ihrer Berufsgruppe oder einem anderen Grund müssen sich derzeit noch gedulden, und werden in den Impfzentren noch abgewiesen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Landessozialministerium hat überdies einige Personenkreise in einem langen Katalog festgelegt, die sich ebenfalls impfen lassen dürfen. Zum Beispiel Pflege- und Krankenhauspersonal, Ärzte, Personen, die Schutzimpfungen durchführen, Polizisten und Ordnungskräfte, die bei Ausübung ihrer Tätigkeiten einem hohen infektionellen Risiko ausgesetzt sind. Auch Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person.
Was muss beim Impftermin vorgelegt werden?
Alle über 70-Jährigen müssen einen Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis vorlegen, in dem der Wohnort dokumentiert ist. Personen der genannten Berufsgruppen müssen zusätzlich eine Bescheinigung der Einrichtung oder Behörde, Personen mit einem durch Vorerkrankungen (Beispiel: Lungenerkrankung) ein ärztliches Zeugnis mitbringen.
Werden Menschen abgewiesen?
Das Landratsamt teilt auf Nachfrage mit, dass es sich eher um die Ausnahme handle, dass Leute abgewiesen werden. Häufig liege die Ursache darin begründet, dass Ärzte Atteste nach Paragraph 4 ausstellen, obwohl jedoch derzeit nur Menschen mit Vorerkrankungen nach Paragraph 3 der Corona-Impfverordnung berechtigt sind. Im Fall einer 69-jährigen pensionierten Lehrerin aus Grenzach-Wyhlen, die beim Kreisimpfzentrum in Tiengen einen Termin hatte, bleibt unklar, warum sie dort abgewiesen wurde. Obwohl sie laut ihren Schilderungen ein Attest ihres Hausarztes über ihre schweren Beschwerden mit Atemnot (Asthma) dabei hatte.