Man glaubt es nicht, aber manchmal werden Dinge tatsächlich einfacher. Ein Beispiel ist die Ampelregelung am Einmündungsbereich Fricktalstraße/Tullastraße beim Brennet-Areal. Konkret: Wer vom Brennet-Areal in die Fricktalstraße nach rechts Richtung Zollkreisel einbiegen will, muss bis dato an der Rechtsabbieger-Ampel auf Grün warten. Das soll sich ändern.

Bald wird am Einmündungsbereich Fricktalstraße/Tullastraße für Rechtsabbieger das Verkehrsschild „Grüner Pfeil“ installiert. Ab dann ...
Bald wird am Einmündungsbereich Fricktalstraße/Tullastraße für Rechtsabbieger das Verkehrsschild „Grüner Pfeil“ installiert. Ab dann müssen Autofahrer, die vom Brennet-Areal Richtung Zollkreisel abbiegen, nicht mehr auf die grüne Ampel warten. Foto: Andreas Gerber/Montage: Kristin Berndt | Bild: Gerber, Andreas

An den Ampelmast kommt künftig das Verkehrsschild „Grüner Pfeil“. Das heißt: Der Rechtsabbieger kann, wenn der Verkehr es erlaubt, dort in die Fricktalstraße einbiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt. Aber Vorsicht: Der Verkehr auf der Fricktalstraße ist bevorrechtigt.

Grüner Pfeil soll in den nächsten Tagen kommen

Laut Julia Fohmann, Behördensprecherin beim Landratsamt Walshut, könnte das Schild schon diese oder kommende Woche angebracht werden. Diese Änderung zielt darauf ab, den Verkehrsfluss für Rechtseinbieger auf die Fricktalstraße zu verbessern.

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Das Thema „Grüner Pfeil“ haben Bürger bei der Stadtverwaltung angesprochen, und auch CDU-Stadtrat Michael Maier hat es im Gemeinderat mehrfach angemahnt. Steter Tropfen höhlt den Stein, jetzt ist es soweit. Nach umfassender behördlicher Prüfung hat Axel Schäfer, zuständiger Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung, dieser Tage die verkehrsrechtliche Anordnung ausgestellt. Sobald die im Landratsamt vorliegt, könne es ganz schnell gehen, sagt Julia Fohmann-Gerber.

Prüfung ergab: Keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

Sowohl Schäfer bei der Stadt wie auch Fohmann-Gerber vom Landratsamt erklären, warum der Vorgang so lange gedauert hat. Eingriffe und Änderungen im Straßenverkehr werden mit besonderer Vorsicht bearbeitet, weil es hier letztlich um die Verkehrssicherheit geht. Deshalb sei die Idee von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt, vom Straßenbauamts des Landkreises, der Polizei und dem Signalplaner geprüft worden, teilt Julia Fohmann-Gerber mit: „Dabei kam man zu dem Schluss, dass ein grüner Pfeil für Rechtsabbieger die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nicht beeinträchtigt und installiert werden kann.“

Grünes Licht für den grünen Pfeil

Somit konnte die Stadt als untere Straßenverkehrsbehörde grünes Licht für den grünen Pfeil geben. Vor wenigen Tagen hat Axel Schäfer die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Nach der kann das Landratsamt nun tätig werden. Laut Julia Fohmann-Gerber erfolgt die Umsetzung, sobald die Anordnung dem Straßenbauamt des Landkreises vorliegt. Weil aber der endgültige Umbau der Ampelanlage erst später erfolgen könne, werde es fürs erste ein Provisorium geben.

Bild 2: Grüner Pfeil soll Autofahrern Zeit an der Ampel im Brennet-Areal sparen
Bild: MapCreator

Zunächst werde das Verkehrsschild „Grüner Pfeil“ (Metallschild) so montiert, dass es die Rechtsabbiegerampel abgedeckt, so Fohmann-Gerber. In einem späteren Schritt soll die für das Ampelsystem zuständige Fachfirma den Ampelteil mit dem Rechtsabbiegepfeil abmontieren und Ergänzungen in der Signalschaltung vornehmen. Dieser endgültige Schritt soll laut Information dann im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung und Wartung der Ampelanlage durchgeführt werden.

Warum hat der Rechtsabbieger-Bypass eine Ampel?

Der Einmündungsbereich Fricktalstraße/Tullastraße hat noch eine weitere Besonderheit. Hier befindet sich der einzige Rechtsabbieger-Bypass mit Ampelregelung in der Stadt. In Bad Säckingen finden sich an der McDonalds-Kreuzung Rechtsabbieger-Bypässe, ebenso an der Kreuzung beim Scheffelgymnasium oder an der Eggberg-Kreuzung. Sie alle haben einen Zebrastreifen, aber keine Ampel. Sinn und Zweck solcher Bypässe sind, dass der Verkehr am Ampelsystem schnell vorbeigeleitet werden kann und somit ein besserer Verkehrsfluss gewährleistet wird. An der Fricktal/Tullastraße ist diese gesonderte Rechtsabbiegespur jedoch ins Ampelregelung eingebunden – worüber, gelinde gesagt, mancher den Kopf schüttelt. Denn es führt dazu, dass sich der Verkehr wegen vieler Rechtsabbieger ins Brennet-Areal zuweilen bis zur B 34 zurückstaut.

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Rechtliche Anforderungen fehlen

Axel Schäfer von der Stadtverwaltung weiß, dass auch in diesem Punkt schon Bürger und Gemeinderäte nachgefragt haben. Warum hier an dieser Stelle nicht ein Zebrastreifen reicht, so wie anderswo, begründet er mit „fehlenden Sichtweiten und zu geringen Aufstellflächen“. Hinter dem knappen Gehweg steige direkt die Böschung zum Brennet-Werksverkauf an. Die nötigen rechtlichen Anforderungen für Fußgängerüberwege seien hier somit nicht gegeben.

Ampel soll Barrierefreiheit für Fußgänger gewährleisten

Julia Fohmann-Gerber nennt noch einen weiteren Grund. Im Gesamtkonzept des Bebauungsplans für das Brennet-Areal habe die Stadt seinerzeit vorgesehen, den Fuß- und Radverkehr am besagten Einmündungsbereich barrierefrei zu gestalten – und zwar mit Ampel anstatt mit Zebrastreifen. Das bedeutet, die Ampeln seien so eingerichtet, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen (z.B. Sehbehinderte oder Gehbehinderte) sicher zu benutzen seien, sagt sie. Ein Zebrastreifen sei nicht so umfassend barrierefrei wie die installierte Ampelanlage.