Am Sonntagmittag, 2. Mai, wurde ein 42-jähriger Bahnpassagier von einem, auf dem Weg zum Dienst befindlichen, uniformierten Beamten der Landespolizei angesprochen. Der Mann trug im Regionalzug zwischen Waldshut und Rheinfelden nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz.

Daraufhin händigte der Angesprochene eine Befreiung von der Maskenpflicht aus, bei der es sich allerdings augenscheinlich um eine Fälschung handelte, wie die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein in einer Medienmitteilung schreibt.

Zudem verfügte der 42-Jährige über keinen gültigen Fahrschein. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurde der Mann an die Bundespolizei übergeben. Bei der Überprüfung stellte die Streife drei Vollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz und vier Aufenthaltsermittlungen wegen Erschleichen von Leistungen und Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz fest. Durch die drei Haftbefehle waren Geldstrafen von insgesamt 16.325 Euro zu vollstrecken, ersatzweise 145 Tage Freiheitsstrafe.

Da der 42-Jährige die Geldstrafen nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen hat die Bundespolizei ein Strafverfahren eingeleitet.

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