Vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen muss sich ein 48-Jähriger verantworten, der im vergangenen Jahr in Todtnau eine Frau in ihrer Wohnung getötet haben soll.
Nachdem die Polizei den Angeklagten am 28. September festgenommen hatte, kam er zunächst in Untersuchungshaft. Seit dem 5. Dezember befindet sich der zweifache Vater wegen psychischer Erkrankungen im Zentrum für Psychiatrie auf der Reichenau. Die Aussage eines Sachverständigen zum Krankheitsbild des Angeklagten vor Gericht steht noch aus.
Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Mann am 23. September aus einem eskalierenden Streit heraus und unter Alkoholeinfluss mit einer zerbrochenen Glasflasche und einem Jagdmesser auf seine damals 58-jährige Lebensgefährtin eingestochen haben. Inhalt der Auseinandersetzung sei gewesen, dass der Angeklagte mit seinem Hab und Gut die Wohnung des Opfers habe verlassen sollen. Zwar sei dieser dazu auch bereit gewesen und habe sich bereits damit beschäftigt zu packen, doch aus Sicht der 58-Jährigen habe er sich dazu zu viel Zeit gelassen.
In der Folge habe sie die Polizei angerufen: „Mir ist es so vorgekommen, als wäre es einfach ein lapidarer Streit – wie bei einem alten Ehepaar“, schätzte der Polizist, der vor dem Landgericht auch als Zeuge aussagte, die Situation während des Telefonats am 23. September ein. Als der Angeklagte ihm versichert habe, die Wohnung nach dem Packen zu verlassen, habe der Beamte keinen Grund gesehen, eine Streife vorbeikommen zu lassen. Es war der letzte Kontakt des Opfers nach draußen.
Angeklagter gesteht Tat in einer Einlassung
Nach dem Telefonat habe sich der Streit so weit intensiviert, dass der 48-Jährige seine Partnerin schließlich würgte und anschließend mit einer zerbrochenen Glasflasche und einem Messer auf sie eingestochen habe. Das Opfer sei vor Ort verblutet.
Nachdem der Angeklagte am ersten Prozesstag selbst Angaben zu seiner Person gemacht und die Fragen des vorsitzenden Richters Martin Hauser beantwortet hatte, las seine Verteidigerin eine Einlassung zur Tat und den damit verknüpften Umständen vor. In der Einlassung enthalten unter anderem die Angabe, er habe mit der Zeit illegale Aktivitäten seiner Freundin und deren Umfeld aufgedeckt und immer mehr das Gefühl bekommen, dass alle „miteinander verwoben sind“ und ein Spiel mit ihm gespielt hätten. „Das alles war eine große Lüge“, las die Verteidigerin stellvertretend für den Angeklagten vor.
Angeklagter gesteht Tat in einer Einlassung
In der Einlassung gab der 48-Jährige auch zu, die Frau gewürgt und anschließend mit einer Flasche sowie einem Messer zugestochen zu haben. „Warum ich zum Messer wechselte, weiß ich nicht mehr. Ich kann mir vieles im Nachhinein nicht mehr erklären“, so wörtlich vor Gericht vorgelesen. Als das Opfer ruhig und leblos am Boden gelegen habe, sei er schockiert gewesen und habe nicht gewusst, wie er reagieren solle. Er habe dann die Wohnung mit seinen Sachen verlassen und zu Freunden gefahren, um sich weiter dem Alkohol- und Drogenkonsum zu widmen.
Erst als die 58-Jährige mehrere Tage nicht zur Arbeit erschienen sei und ihr Arbeitgeber sie nicht habe erreichen können, hätte dieser sich Sorgen gemacht und die Polizei gerufen. Vor der Wohnung des Opfers hätten die Beamten dann festgestellt, dass ein abgebrochener Schlüssel im Schloss der Wohnungstüre den Zugang versperrt habe. Auch die dazu gerufene Feuerwehr habe die Türe nicht öffnen können, sodass sie sich über den Balkon durch ein gekipptes Badezimmerfenster Zugang zur Wohnung verschaffen mussten. Dort hätten die Einsatzkräfte dann den leblosen Körper der 58-Jährigen gefunden.
Noch mindestens vier Verhandlungstage
Bereits am ersten Prozesstag warf Richter Martin Hauser in den Raum, dass die angesetzten fünf Verhandlungstage eventuell nicht reichen könnten, um alle Komplexitäten des Falls aufzuklären. Ursprünglich sollte das Urteil bereits am 26. März fallen – das könnte sich nun aber um einen Tag verzögern.