Die Stadt Laufenburg fördert Investitionen von Sportvereinen künftig nach festgeschriebenen einheitlichen Grundsätzen. Der Gemeinderat beschloss am Montag einstimmig eine entsprechende Richtlinie, die am 1. Juli in Kraft tritt. Sie stellt den Vereinen unter bestimmten Umständen kommunale Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent der Investitionssumme in Aussicht.

Die kommunalen Richtlinien sehen vor, dass die Stadt beim Bau oder beim Umbau von Sportanlagen und bei der Anschaffung von Großgeräten 30 Prozent der Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Badische Sportbund oder ein anderer Dritter ebenfalls Geld zuschießt. Der kommunale Anteil kann maximal die Hälfte der nicht durch Drittmittel abgedeckten Kosten betragen. Bei Investitionen ohne anderweitige Förderung beträgt der kommunale Fördersatz 20 Prozent, maximal aber 15000 Euro. Statt einer kommunalen Förderung kann der Verein auch Sparkassenmittel beantragen. Zuschussfähig sind nur Vorhaben mit einer Investitionssumme von mindestens 10000 Euro bei Sportheimen und 3500 Euro bei Sportanlagen oder Geräten.

Grundsätzlich stellt der kommunale Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt dar, die unter dem Vorbehalt der Finanzierung im kommunalen Haushalt steht. Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben die Vereine nicht. Über die Gewährung entscheiden nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen bis 2500 Euro der Bürgermeister, bei höheren Summen der Gemeidnerat.

In der Vergangenheit habe der Gemeinderat die Frage von Investitionszuschüssen stets von Fall zu Fall entschieden, was immer wieder zu grundsätzlichen Diskussionen geführt habe, erklärte Bürgermeister Ulrich Krieger. Im Februar 2017 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung einer Förderrichtlinie. Drei von allen darum gebetenen Sportvereinen in der Stadt hätten sich im März an der Überarbeitung des vorgelegten Entwurfs beteiligt, so Krieger.

Aus dem Gemeinderat kam am Montag vor allem Kritik an der Förderrichtlinie. Robert Terbeck (SPD) schlug vor, die Zahl der jährlichen Zuschüsse zu beschränken. Gegebenenfalls müsse der Gemeinderat über die Vergabe entscheiden. Bürgermeister Krieger hielt davon gar nichts. Denn das würde heißen, den Kauf eines Rasenmähers in Rotzel gegen den Bau eines Ballfangzauns in Luttingen abzuwägen. Bernhard Gerteis (FW) beklagte, dass trotz der neuen Richtlinien der SV 08 Laufenburg weiter bevorzugt werde: "Wasser, Strom, Niederschlagsgebühr, Zaun – all das bezahlt im Waldstadion die Stadt!" Weil das Stadion, das neben dem SV 08 auch die Schulen, der TV und der CSI nutzten, der Stadt gehöre, und der SV 08 dort nur Mieter sei, antwortete der Bürgermeister. Jürgen Weber (Grüne) fürchtete, dass Vereine für "Motorsport, Wasserski, Polo" künftig wegen Zuschussmitteln bei der Stadt anklopfen könnten.