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„Ein einverständlicher Geschlechtsverkehr wird von meinem Mandanten nicht bestritten“, sagte Verteidiger Gerhard Sauer zur Überraschung des Vorsitzenden Richters Alexander Schöpsdau am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag in Freiburg im Prozess um die Vergewaltigung einer 13-Jährigen in Rheinfelden. Allerdings hebt der Anwalt offenkundig darauf ab, dass sein 29-jähriger Mandant nicht um das wahre Alter des Mädchens wusste und es für älter gehalten habe.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Außer dem Angeklagten und dem auf Antrag ihrer Anwältin Katja Ravat unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Mädchen gibt es keine Zeugen für die vorgeworfen Taten des schweren sexuellen Missbrauches eines Kindes – weil das Mädchen noch unter 14 Jahren war – und der Vergewaltigung. Um die Glaubwürdigkeit der Aussagen der 13-Jährigen, die derzeit in einer geschlossenen Jugendeinrichtung untergebracht ist und aus der nahen Schweiz stammt, zu überprüfen, wird eine forensische Psychologin ein Gutachten erstatten.

Bericht einer 17-jährigen Zeugin

Es sind Jugendliche im Schüleralter, die sich im Sommer 2019 im Salmegg-Park treffen. Folgt man den Aussagen der zumeist noch nicht erwachsenen Zeugen dieser Szene, kreisten Joints und Flaschen mit Hochprozentigem. Was bewog den Angeklagten, sich unter diese Gruppe zu mischen? Eine 17-jährige Zeugin berichtete, dass es in der Gruppe damals zwei 13-jährige Mädchen gegeben habe. Die Größere habe der Angeklagte bei einem Treffen fortgeschickt, weil sie zu jung sei, die Kleinere, die später mutmaßlich Vergewaltigte, habe bleiben dürfen. Eine Aussage, die von Bedeutung ist, weil aus ihr hervorgeht, dass die Zeugin den Angeklagten ausdrücklich auf das Alter der Kleineren hingewiesen haben will. Auch soll er von anderen erfahren haben, dass das Mädchen tatsächlich erst 13 gewesen sei – auch wenn sie älter aussah.

Alkohol soll im Spiel sein

In der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 2019 haben der Beschuldigte und die 13-Jährige bis weit nach Mitternacht in einer Bar erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Die 13-Jährige hatte am Tag danach einer Freundin gegenüber den Verdacht geäußert, dass ihr Drogen, sie vermutete MDMA, in ein Getränk geschüttet worden seien. Laut Anklage soll der 29-Jährige sie später in einen dunklen Hof und eine Garage geführt und dort unter Anwendung von Gewalt sexuell misshandelt und vergewaltigt haben. Ohne, was die Anklagen stets genau vermerken, ein Kondom benutzt zu haben.

Freundin als Zeugin

Auch soll er ihr gedroht haben, dass er sie umbringe, wenn sie etwas davon sagen werde. Gemeinsam sollen sie in die Bar zurückgegangen sein. Gegen drei Uhr morgen habe die 13-Jährige das Lokal verlassen. Auf dort Anwesende soll sie in sich gekehrt gewirkt haben. Einer Freundin hatte sich die 13-Jährige am Tag darauf anvertraut. Diese Freundin hatte ihr am Vorabend gesagt, um 22 Uhr nach Hause zu gehen und machte sich die Nacht über Sorgen um die Jüngere. Chatnachrichten belegen das. Nachdem die 13-Jährige ihr von der Vergewaltigung berichtet und erzählt hatte, dass sie auch mit dem geschlafen habe, bei dem sie übernachtet habe. Später zog sie ihre Angabe zurück.

Eltern sollten nichts erfahren

Das machte die 17-Jährige auch bezüglich der Aussage zu Lasten des 29-Jährigen skeptisch. Doch aus dem Verhalten der Freundin schloss sie, dass dies wahr sein müsse. Eine Anzeige habe die 13-Jährige zunächst nicht erstatten wollen: Die Eltern sollten nichts erfahren.

Prozess wird fortgesetzt

Der Angeklagte schweigt vor Gericht. Der Vorsitzende Richter Schöpsdau quittierte die Anmerkung des Verteidigers während einer Zeugenbefragung, dass ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zugegeben werde, mit den erstaunten Worten: „Das ist hier noch nie gesagt worden!“ Der Prozess wird fortgesetzt.