Der beliebte Aussichtspunkt Grabbestei im Rheinfelder Stadtteil Herten ist seit eineinhalb Jahren nicht begehbar. Da Stufen und Geländer nicht mehr als sicher eingeschätzt werden, wurde er 2020 gesperrt. Mitte 2022 könnte der Grabbestei wieder auf Vordermann gebracht werden – wenn das Regierungspräsidium Freiburg die Sanierung genehmigt.

Seit Juni 2020 ist der Grabbestei über Herten als Aussichtspunkt für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Verkehrssicherheit sei seither nicht mehr gegeben, erklärt der Hertener Ortsvorsteher Frank-Michael Littwin im Gespräch mit dieser Zeitung.

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Beim aktuellen Zustand des Weges und der Geländer könnten Besucher nicht gefahrlos zum Grabbestei hinuntergehen. Der Weg aus dem Wald zum Aussichtspunkt ist rutschig und sogar geübte Wanderer müssen sich an den Handläufen festhalten. Da die Ortsverwaltung von Herten bei einem Unfall die Verantwortung trägt, blieb ihr nur die Sperrung des eigentlich so beliebten Ausflugsziels.

Seit Beginn der Sperrung sei man bemüht, den Aussichtspunkt verkehrssicher und dadurch wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erklärt der Ortsvorsteher weiter. Das Thema schwelt schon lange Zeit. Littwin kann sich erinnern, dass seine Amtsvorgängerin Sabine Hartmann-Müller das Thema schon vor Jahren bei den Klausurtagungen des Rheinfelder Gemeinderats angesprochen hatte.

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Zunächst mussten aber die Eigentumsverhältnisse geklärt werden, denn der Grabbestei liegt nicht auf städtischem Grund, sondern auf einem Privatgrundstück. Mit dem Eigentümer wurde geklärt, dass die Nutzung des Aussichtspunktes gestattet ist, wenn die Stadt Rheinfelden die Kosten für die Instandsetzugn trägt. Damit ist es aber nicht getan.

Noch ist der Grabbestei in Herten aufgrund von Sicherheitsmängeln nicht begehbar.
Noch ist der Grabbestei in Herten aufgrund von Sicherheitsmängeln nicht begehbar. | Bild: Vollmar, Heinz

Das Gebiet in dem der Grabbestei liegt, unterliegt der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), der zufolge Maßnahmen nur unter Berücksichtigung des Artenschutzes durchgeführt werden dürfen. Erst vor Kurzem wurde der Antrag auf Befreiung von Vorgaben der Schutzgebietsverordnung beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt.

„Die Eingriffe sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Planung berücksichtigt einen möglichst natur- und ressourcenschonenden Umgang“, sagt Littwin. Gleichwohl müssen die Baumaterialien über einen bestehenden Maschinenweg herangekarrt und die letzten Meter durch den Wald per Schubkarre oder per Hand transportiert werden. Dazu muss das Gehölz geringfügig zurückgeschnitten werden.

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Um der Öffentlichkeit wieder gefahrlos die Aussicht über Herten und in die Schweiz zu ermöglichen, soll der Weg mit neuen Trittstufen und im Fels versenkten Handläufen ausgestattet werden. Ein Einsatz von Beton ist ausgeschlossen. Ein neues Geländer soll den Grabbestei sichern. Der Aussichtspunkt soll nicht zum Aufenthaltsplatz weiterentwickelt werden. Schon aus Platzgründen fände dort keine Bank Platz. Laut Littwin ist die Umsetzung der Maßnahmen – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium – für den Frühsommer geplant.