Rheinfelden/Freiburg Einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Freiburg musste sich der Besitzer des Schlosses Beuggen, Alexander Schwabe, am Dienstag stellen. Es geht um eine Klage der bisherigen Veranstalterin der Gartenmesse Diga auf dem Schloss Beuggen, der Süma Maier Veranstaltungs GmbH aus Rheinfelden, und einer Widerklage des Schlossbesitzers gegen die Süma GmbH. Auch ein zweiter drohender Rechtsstreit gegen Schwabe ist in dieser Woche publik geworden. Der bisherige Veranstalter des Töpfer- und Künstlermarkts auf Schloss Beuggen, Jürgen Blank, hat juristische Schritte gegen den Schlossbesitzer angekündigt. Beide Parteien hatten sich zuvor öffentlich gegenseitig Vorwürfe gemacht.

Schadenersatz gegen Kaution

Inhaltlich klagt im am Dienstag verhandelten Fall der Geschäftsführer der Süma Maier GmbH, Dieter Maier, gegen den Schlossbesitzer, weil dieser eine Kaution in Höhe von 2000¦Euro nicht an ihn zurückgezahlt habe. Der Schlossbesitzer legte eine Widerklage wegen Schadenersatzforderungen gegen den Kläger, also die Messeveranstalterin Süma Maier GmbH, ein.

Wie der zuständige Richter Matthias Rombach vortrug, betraf die Klage des Diga-Veranstalters eine an den Schlossbesitzer gezahlte Kaution für die Gartenmesse Diga im Jahr 2021, die nicht zurückgezahlt wurde. Im Anschluss daran habe der Schlossbesitzer Widerklage in Höhe von rund 15.000¦Euro eingelegt. Er begründet dies mit Schäden, die auf dem Ausstellungsgelände des Schlosses in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 durch den Diga-Veranstalter beziehungsweise von den Ausstellern verursacht worden seien. Richter Matthias Rombach verwies darauf, dass man in der Sache weit in die Vergangenheit zurückgehen müsse. Dem Schlossbesitzer und dessen Anwalt teilte er mit, dass die vermeintlichen Sachbeschädigungen aus dem Jahr 2024, bei der letzten veranstalteten Diga, gar nicht Bestandteil der Widerklage seien. Insofern könnten sie gar nicht im Rahmen des aktuellen Rechtsstreits berücksichtigt werden.

Süma-Geschäftsführer Dieter Maier machte indes die Einrede der Verjährung geltend. Deren Rechtmäßigkeit wurde auch vom Richter bestätigt. Vom Anwalt des Schlossbesitzers wurde sie jedoch im Hinblick auf die Dauer der Verjährung in Zweifel gezogen. Aufgrund der weiteren Einlassungen des Richters standen sich am Dienstag in der Güteverhandlung letztlich die zu berücksichtigende Forderungen in Höhe von 2000¦Euro durch die Firma Süma Maier GmbH und von 2400¦Euro im Rahmen der Widerklage vonseiten des Schlossbesitzers gegenüber. Dies wiederum veranlasste das Gericht zu einem gütlichen Vorschlag, der vorsah, dass beide Prozessgegner auf ihre Forderung verzichten, sodass der Rechtsstreit beigelegt werden kann.

Diesem Vorschlag folgte zwar Süma-Geschäftsführer Dieter Meier, nicht jedoch der Schlossbesitzer, Alexander Schwabe. Die Gründe hierfür dürften wohl auch in den Prozess- und Anwaltskosten liegen, die in Höhe von 89¦Prozent vom Schlossbesitzer und nur in Höhe von elf Prozent vom Süma-Geschäftsführer zu tragen sind. Diese wurden im Vorfeld der Entscheidung von Alexander Schwabe von Richter Matthias Rombach prozentual beziffert und hängen unter anderem mit der Höhe der vom Schlossbesitzer erhobenen Forderungen zusammen. Er hatte diese auch mit Gutachten unterlegt, die jedoch von der Anwältin der Süma Maier GmbH als „Phantasiegutachten“ tituliert wurden.

Fortsetzung findet das Verfahren vor dem Freiburger Landgericht am 30.¦September. Dann will Richter Matthias Rombach eine Entscheidung verkünden. Das Gericht äußerte am Dienstag jedoch auch die Hoffnung, dass der Rechtsstreit gegebenenfalls noch zuvor gütlich zwischen den Prozessgegnern beigelegt werden kann.