Valentin Zumsteg

In den vergangenen Monaten hat das Schweizer Rheinfelden keine Baugesuche der Mobilfunkanbieter für die Umrüstung auf 5G bewilligt. Der Spielraum der Gemeinde ist aber klein, betont man auf der Verwaltung. Das Thema Mobilfunk beschäftigt den Stadtrat und die Bauverwaltung in Schweizer Rheinfelden. Die Umrüstung auf den neuen 5G-Standard sorgt regelmäßig für Widerstand. Seit längerem sind drei Baugesuche für die Standorte Quellenstraße 37, Zürcherstraße 49 und Weidenweg 17 anhängig. „Bei allen drei Gesuchen sind Einsprachen hängig“, erklärt Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage. In den vergangenen Monaten seien keine Bewilligungen erteilt worden.

Das könnte Sie auch interessieren

Vergangene Woche sind nun zwei weitere Baugesuche hinzugekommen: Sunrise möchte an der Thermenstraße 13 bestehende Antennen austauschen und auf 5G umrüsten. Das Gleiche plant Salt an der Feldschlösschenstraße. Bei beiden Gesuchen liegt die Zustimmung des Kantons bereits vor. Trotzdem ist wohl auch hier wieder mit Widerstand zu rechnen.

Spielraum der Gemeinde klein

In der Schweiz sind die Kantone und die Gemeinden für die Bewilligung und die Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig. „Im Kanton Aargau überprüft das Departement Bau, Verkehr und Umwelt im Rahmen der Bewilligungsverfahren die Einhaltung der Grenzwerte. Die Gemeinden ihrerseits prüfen weitere baurechtliche Aspekte, etwa im Bereich des Ortsbildschutzes“, erläutert Erdin. Er betont, dass der Spielraum der Gemeinden klein sei: „Wenn die bau- und umweltrechtlichen Vorschriften durch ein Baugesuch eingehalten werden und dies durch die erforderlichen kantonalen Zustimmungen bestätigt wird, hat die Bauherrschaft ein Recht auf Erteilung einer Baubewilligung. Das Verweigern der Bewilligung ist unzulässig; der Stadtrat würde dadurch seine Kompetenzen überschreiten.“

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Im vergangenen November hat die „IG Rheinfelden-5G“ eine Petition eingereicht, die von über 700 Personen unterzeichnet wurde. Darin wird der Stadtrat unter anderem aufgefordert, „den unkoordinierten Ausbau von Hochleistungs-Mobilfunkantennen zu stoppen.“ Der Stadtrat habe in der Zwischenzeit die Petition beantwortet, erklärt Erdin: „Auch wenn er den Anliegen weitgehend nicht entsprechen konnte, wird der Stadtrat die Entwicklung in Schweizer Rheinfelden und insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben weiterhin mit der nötigen Sensibilität und Sorgfalt verfolgen.“ Um der Verunsicherung Rechnung zu tragen und im Interesse der Transparenz werden alle Baugesuche für Mobilfunkanlagen mit dem Hinweis versehen, ob es sich um 5G-Technologie handelt.

Unabhängige Immissions-Messungen

Nachdem gemäß ersten Erfahrungen entsprechende Deklarationen der Gesuchstellenden gefehlt haben, werden die nötigen Informationen vor der öffentlichen Auflage in Erfahrung gebracht. Baugesuche werden erst öffentlich aufgelegt, wenn der Prüfbericht der kantonalen Fachstelle vorliegt und der Technologie-Standard geklärt ist, betont der Stadtschreiber. Außerdem habe der Stadtrat unabhängige Immissions-Messungen veranlasst, die bis Ende Jahr bei allen Antennenstandorten, die bereits mit der 5G-Technologie ausgerüstet sind, erfolgen werden.

Im Rahmen der Zonenplanrevision wird der Stadtrat eine Standortplanung für Mobilfunkanlagen prüfen. „Mit einer derartigen Planung lassen sich die Standorte koordinieren, indem zum Beispiel Standorte in einer Arbeitszone jenen in Wohnzonen vorgezogen werden. Ein komplettes Verbot von Antennen in Wohngebieten ist jedoch laut Bundesgericht auch im Rahmen solcher Planungen nicht zulässig. “