Schopfheim – In Schopfheim werden die Sicherheitsvorkehrungen für die Fasnacht wie vielerorts verschärft. Umzüge werden durch Blockadefahrzeuge gesichert, um ein mögliches Attentat mit Fahrzeugen zu verhindern. In Schopfheim betrifft das den Sonntagsumzug und in geringerem Umfang den Nachtumzug am Montag.

Doch während es sich bei einem Anschlag um eine abstrakte Gefahr handelt, gibt es auch ganz andere, sehr reale Risikofaktoren: Gemeint sind Personen, die aufgrund ihres Verhaltens so eingestuft werden, dass sie Ärger machen könnten. Etwa indem sie Streit anzetteln. Die Stadt Schopfheim sperrt daher potenzielle Unruhestifter von vorneherein vom Feiern aus. Konkret erteilt sie vorab Aufenthaltsverbote. Es gehe darum, „die ganz bösen Jungs von der Fasnacht fernzuhalten“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Cornelia Claßen.

Die Stadt verhängt solche Aufenthaltsverbote schon seit längerer Zeit. Erstmals im größeren Stil sei ein Aufenthaltsverbot bereits vor 15¦Jahren an Silvester für Personen verfügt worden, die über das Internet angedroht hatten, das Café Irrlicht in Brand zu setzen. Nach und nach kam dann die Fasnacht immer mehr ins Spiel. Was jetzt aber auffällt, so Claßen: „Es werden jedes Jahr immer mehr.“ Konkrete Zahlen nennt sie nicht. Doch so viel verrät sie: Innerhalb von „zwei, drei Jahren“ sei die Zahl der Personen, denen vorab der Besuch von Fasnachtsveranstaltungen untersagt wird, „von einstellig auf jetzt deutlich zweistellig“ gestiegen.

Um welche Personen geht es dabei? „Rechtsgrundlage ist das Polizeigesetz“, erläutert Claßen. Vom Mitfeiern ausgesperrt werden können demnach Personen, die bei der Fasnacht selbst auffällig wurden. Aber auch das sonstige allgemeine Verhalten spiele eine Rolle. Claßen: „Dass alle diese Personen eine kriminelle Vorgeschichte haben, wäre etwas zu hart ausgedrückt. Aber es geht schon in die Richtung, dass sie polizeilich in Erscheinung getreten sind und man davon ausgehen kann, dass sie für Ärger sorgen könnten. Sonst würden wir das ja auch nicht tun.“ Konkret bedeutet das: Es müsse eine Straftat begangen worden sein, damit ein Aufenthaltsverbot auch rechtlich zulässig ist. „Eine Ordnungswidrigkeit allein – etwa dass Müll auf den Boden geworfen wurde – wäre kein ausreichender Grund.“ Vielmehr gehe es um Taten wie Körperverletzung, Beleidigung oder Bedrohung – wie etwa im vergangenen Jahr, als nach dem Nachtumzug eine Jugendschutz-Kontrolle des Ordnungsamts eskalierte und die Ordnungskräfte bedroht wurden.

Die Personen, die jetzt bei der Fasnacht draußen bleiben müssen, seien teilweise aus Schopfheim, teilweise von auswärts, die aber dort auffällig wurden. Das Ordnungsamt arbeite eng mit der Polizei zusammen. Das Alter der Personen variiere, so Claßen. „Es sind verschiedene Altersgruppen. Das fängt teilweise schon ganz jung an.“ Und: „Es sind keineswegs nur Personen mit Migrationshintergrund.“ Claßen betont dies ausdrücklich auch mit Blick auf die durch den kürzlichen Flitzer-Vorfall ausgelösten Diskussionen in der Stadt. Vergangene Woche war ein aus Gambia stammender Mann nackt durch die Innenstadt gelaufen und hatte sich auch sonst auffällig verhalten. Als er zur Psychiatrie gebracht werden sollte, leistete er Widerstand, drei Polizisten wurden dabei leicht verletzt.

Vorgaben gibt es aber nicht nur für die Frage, wem ein Aufenthaltsverbot erteilt werden kann. Auch Ort und Dauer sind genau festzulegen. Claßen: „Wir können nicht jemandem den Besuch der Innenstadt vom Fasnachtsdonnerstag bis Aschermittwoch verbieten. Das Verbot muss zeitlich klar auf Veranstaltungen und Veranstaltungsorte eingegrenzt werden.“ Stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, dass die Personen sich auch daran halten? Zum einem werde die Polizei darauf ein Auge haben, erläutert Claßen. Am Fasnachtsmontag hingegen obliege diese Aufgabe dem Ordnungsamt. „Am Rosenmontag sind wir schon seit einigen Jahren im Einsatz und zeigen Präsenz – auch wegen des Themas Jugendschutz und Alkohol.“

Und was passiert, wenn jemand erwischt wird, der gegen das Aufenthaltsverbot verstößt? Abgesehen davon, dass die Feierei natürlich ein jähes Ende hat, geht‘s an den Geldbeutel. Claßen: „Wenn gegen die Verfügung verstoßen wird, kostet das richtig.“ Es drohte dann eine Strafe in Höhe von 250¦Euro. Doch warum überhaupt steigen die Zahlen in jüngster Zeit an? Claßen: „Ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht.“ Liegt es an den gesellschaftlichen Gesamtumständen? Oder daran, dass es seit der Corona-Zeit aggressiver zugeht? Claßen: „Letztlich ist das alles Spekulation.“