Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans „Hotel Schlücht–Tannenmühle“ hat die größten Hürden im Genehmigungsverfahren überwunden. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen Feststellungsbeschluss gefasst und für den Bebauungsplan „Hotel Schlüchtmühle“ eigenständige Satzungen beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Im Klartext: Die Baumaßnahmen können starten.
Investitionen für die Zukunft
In Grafenhausen soll das traditionelle Hotel „Schlüchtmühle“ durch einen Anbau weiterentwickelt werden, um die betriebliche Existenz langfristig zu sichern. Hierzu wurde ein Konzept unter anderem mit neuem Bettentrakt, Seminarräumen sowie Möglichkeiten für Wellness entwickelt. Vonseiten der Gemeinde wird die vorgestellte Konzeption des Familienbetriebs, die das Übernachtungsangebot in der Region qualitativ und quantitativ verbessere, voll unterstützt.
Im Gemeinderat waren sich die Volksvertreter einig, dass die Betriebserweiterung von unternehmerischem Weitblick geprägt sei, von der der Tourismus profitieren werde. Mit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans „Hotel Schlücht–Tannenmühle“ wird die Genehmigungsgrundlage für das Vorhaben sowie die städtebauliche Entwicklung und landschaftliche Einbindung an einem exponierten Standort an der Schlücht geschaffen.
Flächennutzungsplan wird neu gefasst
Der derzeitige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlüchttal stammt aus dem Jahr 1985 und soll in nächster Zeit komplett neu gefasst und fortgeschrieben werden. Aufgrund des dringenden Bedarfs soll zeitnah mit einer punktuellen Nutzungsplanänderung die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass zunächst der Bebauungsplan „Hotel Schlüchtmühle“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Wie Sören Radigk vom Büro fsp.Stadtplanung aus Freiburg in der Gemeinderatssitzung informierte, hat die Offenlage der Planzeichnungen keine wesentlichen Veränderungen gebracht. Auf Anregung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde im Sinne der Eingriffsminimierung eine ursprünglich als Sondergebiet geplante Waldfläche im südöstlichen Plangebiet in der aktuellen Fassung herausgenommen und bleibt weiterhin unberührt.
Abstimmen mit Forstbehörden
Für das forstrechtliche Verfahren wird empfohlen, Details und Konkretisierungen für das Vorhaben mit den zuständigen Forstbehörden abzustimmen. Nach der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen empfiehlt der Gemeinderat Grafenhausen nun dem Gemeindeverwaltungsverband per einstimmigem Beschluss, „die im Rahmen der 7. Punktuellen Änderung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungstabellen zu behandeln sowie den Feststellungsbeschluss zu fassen“.
Bebauungsplan
Der Gemeinderat beschloss zudem einstimmig eigenständige Satzungen für den Bebauungsplan „Hotel Schlüchtmühle“. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Allerdings muss noch der endgültige Abschluss der Änderung des Flächennutzungsplans abgewartet werden. Planer Sören Radigk hob hervor, dass sich bei der Offenlage im letzten Verfahrensschritt keine Veränderungen gegenüber den Planunterlagen ergeben haben. Gemeinderätin Barbara Bohl fragte nach, ob die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen sowie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeiträume eingehalten werden können. „Das Artenschutzrecht ist ziemlich scharf“, betonte der Planer und rief in Erinnerung, dass der örtliche Nabu bei der Umsetzung des Themas Artenschutz begleitet.