Juliane Kühnemund

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Schlüchtmühle signalisierte der Gemeinderat Grafenhausen seine Bereitschaft, die Erweiterungs- und Expansionspläne des traditionellen gastronomischen Betriebs zu unterstützen.

Der Familienbetrieb beabsichtigt, das Angebot des Hotels durch umfangreiche Baumaßnahmen zukunftsorientiert zu erweitern. Voraussetzung dafür ist ein Bebauungsplan, der die planungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben gewährleistet. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren entsprechend punktuell geändert.

Zimmerzusammenlegung und neuere Bäder

Wie Bürgermeister Christian Behringer erläuterte, beabsichtigt die Betreiberfamilie, im Gebäudebestand durch Zimmerzusammenlegungen zeitgemäße Zimmergrößen und Bäder zu errichten. So soll etwa ein neuer Bettentrakt angebaut werden. Neben der quantitativen Verbesserung des Übernachtungsangebots sieht das Konzept ferner den Ausbau von Seminarräumen und Wellnessangeboten vor.

Die Gemeinde unterstütze die Pläne für die Schlüchtmühle, deren Attraktivität gesteigert werde und die eine bessere Auslastung des Hotels – auch in der Wintersaison – gewährleisten, sagte Behringer. Dies wurde auch rund um den Ratstisch so gesehen, der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan fiel einstimmig. Den Bebauungsplanentwurf stellte Sören Radigk von „fsp.stadtplanung“ vor.

Anbau mit 2890 Quadratmetern Fläche

Nach seinen Informationen wird ein Geltungsbereich von rund 2,1 Hektar überplant. Im Sondergebiet „Hotel“ kann ein Anbau mit einer Grundfläche von 2890 Quadratmetern verwirklicht werden, erlaubt sind dabei vier Vollgeschosse. Garagen und Carports sind nur hinter dem Hotel Schlüchtmühle erlaubt, nicht überdachte Stellplätze sind überall zulässig.

Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sollen bauliche Anlagen zum Schutz des Landschaftsbildes vermieden werden. Die großen Grünflächen südlich der Schlüchtmühle können mit Bänken und schwarzwaldtypischen Exponaten aufgewertet werden. Erlaubt wäre im „Hotelpark“ auch ein kleiner Badeteich.

Keine Naturschutzgebiete betroffen

Der bestehende Weg durch das Plangebiet wird weiterhin öffentlich bleiben, informierte Planer Radigk. Hofflächen müssen einen wasserdurchlässigen Belag haben. Mit dem Bebauungsplan soll die Entwicklung eines attraktiven Sondergebietes mit Erweiterungschancen für die bestehende Schlüchtmühle geschaffen werden.

Verfahrenskosten trägt die Betreiberfamilie

Das Plangebiet liegt weder in einem Naturschutz- noch in einem Landschaftsschutzgebiet. Ein Umweltbericht wird aber erarbeitet, der dann Aussagen zum Artenschutz und zur Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung treffen wird. Die kompletten Verfahrenskosten werden von den Eigentümern des Hotels Schlüchtmühle (Familie Baschnagel) getragen. Im September wird es eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung geben, die dann im Herbst in die zweite Runde geht. Im Frühjahr 2019 könnte mit den Bauarbeiten begonnen werden.