Ibach – Rechner Michael Denz informierte den Ibacher Gemeinderat über die voraussichtlichen Auswirkungen der neuen Grundsteuer auf den Haushalt der Gemeinde. Bislang lagen die Hebesätze sowohl bei Grundsteuer A als auch B in Ibach bei einem Wert von 330. Würde dieser Wert beibehalten, würde die Gemeinde zukünftig etwa 7084¦Euro weniger einnehmen.
Die letzte Hauptfeststellung der Grundsteuer trat im Jahr 1974 in Kraft. Sie wurde inzwischen als nicht mehr verfassungskonform vom Verfassungsgericht abgelehnt. Für die Neufestsetzung hat sich das Land Baden-Württemberg als Grundlage das Bodenrichtwertmodell ausgesucht.
Die Gemeinden seien angehalten, ihre Hebesätze so anzupassen, dass die Grundsteuereinnahmen in etwa gleich bleiben, was indes nicht bedeutet, dass sich die Steuer für einzelne Eigentümer nicht verändern wird. Unbebaute Grundstücke beispielsweise (Grundsteuer B) werden zukünftig höher besteuert. Damit die Gemeinde auf etwa die gleiche Summe komme wie bisher, wäre eine Anhebung des Hebesatzes auf rund 400 notwendig. Daher soll noch zum Jahresende dieser Hebesatz neu beschlossen werden. Für die Grundsteuer A sind erst rund 50¦Prozent der zukünftigen Werte bekannt, demnach kann deren neuer Wert derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Stellungnahme zur Teilregionalplanung Windenergie, die nun abgegeben werden musste. Hierzu lag den Gemeinderäten ein offener Brief einer Einwohnerin vor. Hierzu bemerkte Bürgermeister Helmut Kaiser, dass jeder Bürger das Recht habe, eine eigene Stellungnahme abzugeben, die dort aufgeführten allgemeinen Kritikpunkte dem Regionalverband indes bereits bekannt seien. Die Gemeinde Ibach zielt bei ihrer Stellungnahme vielmehr auf die Daseinsfürsorge der Bevölkerung ab.
Betroffen wäre Ibach bei der Ausweisung von Vorranggebieten an den nordwestlichen und nordöstlichen Ausläufern des Gemeindegebietes, wobei die ausgewiesenen Bereiche zum Einen auch die Gemeindegebiete von Todtmoos und Bernau, zum Anderen von St.¦Blasien betreffen, deren Anteile am Vorranggebiet jeweils größer sind als die Ibachs. Teilweise wurden die Gebiete bereits durch Umweltprognosen eingeschränkt. In Ibach wären durch die Ausweisung unersetzbare Quellgebiete für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde betroffen, weshalb sie in ihrer Stellungnahme diese Gebiete ablehnt.
Das bedeutet keine grundsätzliche Ablehnung der Ausweisung von Vorranggebieten. Die Ausweisung der geforderten 1,8¦Prozent der Landesfläche hält Ibach für erstrebenswert, um einem Wildwuchs von Standorten vorzubeugen. Als möglich erachtet sie daher aus ihrer Sicht eine Ausweitung des Bereichs „Rüttewaldkopf“ nach Osten hin.
Bürgermeister Kaiser gab noch bekannt, dass das Amt des Bezirksschornsteinfegers zum Jahresende wechseln werde. Der neue Amtsinhaber sei aber noch nicht bekannt.