Ühlingen-Birkendorf Sieben Baugesuche standen in jüngsten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung. In der Mehrheit handelte es sich um Anbauten und Umbauten oder kleinere Erweiterungen, denen mit der Zustimmung vom zuständigen Ortschaftsrat Einvernehmen erteilt wurde. Einer Bauvoranfrage aus der Gemarkung Ühlingen wurde nicht vollumfänglich zugestimmt, da bei dem Antrag zum Neubau eines Carports, dem Neubau einer Terrassenüberdachung und der Errichtung eines Gartenhauses die baurechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden.
Ein außergewöhnlicher Antrag lag aus dem Ortsteil Ühlingen vor. Im Gewann „Schelgen“ soll ein Neubau einer „besonders tiergerechten Pferdepensionshaltung“ mit Bewegungshalle und Anschleppungen mit Lager gebaut werden. Der Zustimmung der Behördenbeteiligung bei einer Vor-Ort-Besichtigung ist auch der Gemeinderat gefolgt. Auch dem Antrag zum Anbau von einem Zahnbehandlungsstall für Pferde am bestehenden Wohnhaus „Im Holz“ in Ühlingen wurde zugestimmt.
Beim Antrag auf An- und Umbau mit Erweiterung der Gruppenräume und Erstellung eines Lagergebäudes am Kindergarten Birkendorf ist die Gemeinde selbst Bauherrin. Bürgermeister Tobias Gantert stellte die Planung vor. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 1.014.000¦Euro. Nachträglich hinzugefügt wurde die Sanierung der Fassade, die etwa 87.500¦Euro kosten soll, sowie die Errichtung eines Lagerschuppens, der circa 72.000¦Euro kosten soll. Die Sanierung der Fassade sei sinnvoll und notwendig. Für das Lagergebäude wird eine günstigere Lösung gesucht. Mit der Erweiterung entsteht ein Personalraum und zwei Gruppenräume mit Platz für 50¦Kinder.
Eine umfangreichere Information gab es zur Einführung von gesplitteten Abwassergebühren (Niederschlagswassergebühren). Bei der Festsetzung und Bemessung der Abwassergebühren legt die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf derzeit weiterhin den sogenannten Frischwassermaßstab zugrunde. Bürger müssen weiterhin für die Wassermenge, die über die öffentliche Wasserversorgung bezogen wurde, entsprechende Abwassergebühren bezahlen. Private Einleitungen von weiterem Abwasser in die öffentliche Kanalisation, insbesondere von Dachflächen, befestigten Zufahrten und Hofplätzen bleiben somit bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.
Infolge des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010 steht fest, dass die Erhebung von Abwassergebühren alleine auf Grundlage einer bezogenen Frischwassermenge grundsätzlich nicht länger praktiziert werden kann. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Rahmen der jüngsten allgemeinen Finanzprüfung im Jahr 2024 das Thema aufgegriffen und angemahnt, dass die Gemeinde zeitnah die gesplittete Abwassergebühren einzuführen muss. „Wir müssen uns auf den Weg machen, die Frage ist nicht ob, sondern wie“, sagte Bürgermeister Tobias Gantert dazu in der Gemeinderatssitzung.
Von Joachim Baumeister, Firma Tillig Geomatics GmbH, bekam der Gemeinderat Informationen über die Vorarbeiten die im Vorfeld der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erledigt werden müssen. „Wie ermittelt man die versiegelten Flächen, ist die wichtigste Frage“, so Baumeister. Es sei eine Mammutaufgabe und betreffe jeden Bürger. Diese müssen einbezogen werden. Der mit Abstand größte Aufwand entfällt dabei auf die Ermittlung der gebührenpflichtigen Niederschlagswassermengen. Hierzu müssen sämtliche befestigten Oberflächen, Dachflächen und so weiter erfasst werden.
Luftbilder als Basis für Berechnung
Für die Erfassung nutzt man zweckmäßigerweise Geodaten, die aus Luftbildaufnahmen gewonnen werden können, erklärte Baumeister. Es werden aktuelle Luftbilder mit höherer Auflösung benötigt, die nur vor Beginn der Vegetationszeit aufgenommen werden können. Vom Land Baden-Württemberg kann das Bildmaterial kostengünstig bezogen werden. Die Einführung der Berechnung bei der Gemeine Ühlingen-Birkendorf kann mit Jahresbeginn 2028 gerechnet werden. Der Gemeinderat stimmt der geplanten Einführung der Niederschlagswassergebühren zu.
Im Februar 2016 haben das Land Baden-Württemberg, beteiligte Landkreise und Kommunen die Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Biosphärengebiet Schwarzwald (BSG) unterzeichnet. Die Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2025 aus, weshalb über eine Fortführung beraten und entschieden werden muss. Die Mitgliedschaft der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf beschränkt sich auf verhältnismäßig wenige, dafür aber wertvolle Flächen des Bannwalds Schwarzahalden auf Gemarkung Brenden und Berau. Der überwiegende Teil der Flächen gehört dem Land. Lediglich zwölf Hektor befinden sich im Gemeindeeigentum.
In seiner Gesamtheit habe das Biosphärengebiet durchaus Stärken und einen Mehrwert für die Region. Die Mitgliedschaft habe der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf bisher jedoch keine Vorteile gebracht, hieß es dazu.
Mit einem Jahresbeitrag von 580,36¦Euro ist die Mitgliedschaft für die Gemeinde zwar nicht teuer. Diesem Betrag stehe aber kein messbarer Nutzen entgegen. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein Versuch zur Verbesserung der Situation unternommen werden. „Wir müssen schauen, dass wir einen Mehrwert erreichen“, so der Bürgermeister.