Wie Bürgermeister Christian Behringer in der jüngsten Gemeinderatssitzung mitteilte, hat es in diesem Jahr aufgrund von Corona keine Übernachtungen auf dem Jugendzeltplatz „Schlüchtseewinkel“ gegeben. Bei Einhaltung der Hygienevorschriften sei es aber wieder möglich, die Einrichtung der Gemeinde zu nutzen. Der Gemeinderat hat nun eine Anpassung der Nutzungsgebühren einstimmig beschlossen.
Bei Pfadfindern und Jugendorganisationen ist der im Naturpark Südschwarzwald gelegene Jugendzeltplatz „Schlüchtseewinkel“ in Grafenhausen außerordentlich beliebt. Eine Tatsache, die nicht verwunderlich ist, da der Platz an das Naturschutzgebiet mit dem Badesee angrenzt. Auch der Naturerlebnispark „Schlühüwana“ ist nur einige Gehminuten entfernt.
Der Wald-Jugendzeltplatz mit einer Stellplatzfläche von rund 3000 Quadratmetern wird von der Gemeinde Grafenhausen ausschließlich an organisierte Gruppen mit bis zu 120 Personen vermietet. Auf dem Gelände befindet sich eine Blockhütte für Selbstversorger, die ganzjährig auch für Hüttenabende gebucht werden kann. In der Hütte gibt es Stromanschluss, eine kleine Küche, sanitäre Anlagen mit Duschen und WC sowie im Dachgeschoss ein Matratzenlager für bis zu 20 Personen.
„In normalen Jahren wird der Jugendzeltplatz gut angenommen“, betonte Bürgermeister Christian Behringer und teilte mit, dass es in diesem Jahr aufgrund von Corona keine Übernachtungen gegeben habe. Wenn es zu einer positiven Entscheidung des Gemeinderats zur Einrichtung eines Waldkindergartens im nächsten Jahr käme, könnte die Blockhütte nach den Worten des Rathauschefs auch als Ausweichquartier für Kinder und Erzieherinnen bei extremen Wetterverhältnissen, beispielsweise bei Schneebruch im Winter, dienen.
Weiterhin informierte er in der öffentlichen Ratssitzung, dass der Gemeinderat vor wenigen Tagen erst die Waldkindergärten in Lottstetten (besteht seit vier Jahren) und Jestetten (besteht seit 17 Jahren) besichtigt habe. Hierbei wurde auch die Thematik Ausweichquartier mit erfreulichem Ergebnis diskutiert: Nur in Lottstetten musste im letzten Jahr einmal ausgewichen werden. Die letzte Gebührenanpassung für den Jugendzeltplatz erfolgte im Jahr 2014. In diesem Jahr sollte eine Diskussion im Gemeinderat über eine Erhöhung der Zeltplatzgebühren erfolgen.
„Durch den Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Sitzung aber nicht stattfinden“, erläuterte der Rathauschef. Nun segnete der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgelegten Preiserhöhungen ab, die ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Demnach wird die Platzmiete pro Person bei einem Aufenthalt von bis zu zehn Tagen künftig mit 3,70 Euro pro Person und Tag (alter Preis 3,20 Euro) berechnet. Ab zehn Tagen gibt es eine Ermäßigung von 10 Cent.
Die Miete der Hütte erhöht sich um jeweils 50 Euro bei einer Nutzungsdauer von einer Woche auf 200 Euro, bei zwei Wochen auf 250 Euro und bei drei Wochen auf 300 Euro. Die Zeltplatzhütte muss bei Gruppen mitgemietet werden. Die Stromkosten (30 Cent pro Kilowattstunde) bleiben gleich, die Wasser- und Abwassergebühr steigt um 50 Cent auf 7 Euro pro Kubik. Bei der separaten Hüttenvermietung für Wochenendgäste werden bei einer Nutzung von Freitag bis Sonntag 250 Euro (vorher 200 Euro), bei Nutzung von Samstag bis Sonntag 220 Euro (alter Preis 180 Euro) und für einen Hüttenabend 120 Euro (vorher 90 Euro) erhoben. Die Müllentsorgung wird weiterhin mit 110 Euro pro Woche berechnet.