In vielen Städten wird es derzeit diskutiert: Ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Und seit dieser Woche gilt ein solches Verbot auch in Waldshut-Tiengen. Hinweisschilder werden in diesen Tagen aufgestellt, die auf das neue Verbot hinweisen und somit eine einheitliche Regelung für alle Spiel- und Bolzplätze der Stadt bieten.
Rauchverbot seit dieser Woche
Jugendliche sitzen an einem sonnigen Nachmittag am Spielplatz am Rhein in Waldshut und rauchen. Laute Rap-Musik dröhnt aus ihren Boxen. Neben ihnen spielt ein Kleinkind im Sand, in dem sich auch einige Zigarettenkippen befinden. Eine solche Szene findet man in jeder Stadt vor. Manche Städte wie Stuttgart, Heidelberg und Rottenburg haben ein Rauchverbot auf ihren Spielplätzen bereits eingeführt. Freiburg diskutiert noch darüber. Und wie ist es in Waldshut-Tiengen? Auch hier gilt seit dieser Woche ein generelles Rauchverbot auf allen öffentlichen Spielplätzen der Doppelstadt.
Alkohol, Drogen und Rauchen verboten
Armin Müller und Karin Hofmann vom Stadtplanungs- und Baurechtsamt haben sich für eine einheitliche Regelung durch neue Schilder stark gemacht und gemeinsam überlegt, was alles auf den Schildern stehen muss. Gestaltet wurden die neuen Schilder dann von der Werbewerkstatt Waldshut. 64 Spiel- und Bolzplätze (inklusive derer der Kindergärten) gibt es in Waldshut-Tiengen und den Ortsteilen. Auf vielen von ihnen werden nun die neuen Schilder aufgestellt. Das erste Schild, welches auf das neue Verbot hinweist, wurde am Montag auf dem Spielplatz „Fichtenweg“ auf dem Aarberg aufgestellt.
„Alkohol, Drogen und Rauchen verboten“ steht darauf sowie weitere Verhaltensregeln. Seit 24. Juli 2017 gilt die aktuelle und damals komplett überarbeitete Polizeiverordnung der Stadt Waldshut-Tiengen, die neben dem Verhalten auf Spielplätzen noch viele weitere Regeln festlegt. In dieser steht geschrieben, dass die Benutzung und der Aufenthalt auf Spielplätzen durch Hinweisschilder geregelt werden. Mit dieser Verordnung und den neuen Schildern habe man eine Eingriffsgrundlage für Vollzugsbedienstete geschaffen, so Jürgen Wiener, Leiter der Ortspolizeibehörde Waldshut-Tiengen.

100 Euro Strafe
„Wenn man gegen die Hinweisschilder verstößt, kann ein Bußgeld erhoben werden“, sagt Wiener. Bei einem Erstverstoß, also wenn jemand zum ersten Mal rauchend auf einem Spielplatz angetroffen wird, müsse er eine Strafe von rund 100 Euro zahlen. „Wenn jemand vorsätzlich handelt oder Wiederholungstäter ist, gibt es Spielraum nach oben“, so Wiener. Natürlich gebe es auch einen Ermessensspielraum. Generell gelte eine große Spanne an Bußgeldern – wer gegen die Polizeiverordnung von Waldshut-Tiengen verstoße und erwischt werde, muss je nach Fall zwischen fünf und 5000 Euro zahlen.

Unregelmäßige Kontrollen
Zu unregelmäßigen Zeiten wird es an diversen Spielplätzen Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst geben. In der Regel sind die Vollzugsbediensteten in Uniform unterwegs, es gebe aber auch Sonderkontrollen in zivil, so Wiener. „Wenn man in Uniform unterwegs ist, raucht keiner, so was muss man zivil kontrollieren.“
Kippen sind Gefahr für Kleinkinder
Übrigens: Zigarettenkippen und Müll einfach auf den Boden fallen zu lassen, ist in Waldshut-Tiengen laut Polizeiverordnung schon länger verboten. Gerade Kippen in den Sandkästen können für Kleinkinder zum gesundheitlichen Problem werden. Denn sie nehmen aus Neugier gerne alles in den Mund. Deshalb begrüßt auch der Kinderarzt Michael Bitter-Klink aus Waldshut-Tiengen das Rauchverbot. Er nimmt die Gefahr, die von Kippen ausgehen, die Kleinkinder verschlucken, ernst. Bei einer Kippe, die weggeworfen werde, bleibe meist ein Drittel der Zigarette noch übrig. „Das kann schon reichen, dass Kinder mit Bauchweh oder Übelkeit reagieren“, so der Kinderarzt. „Verschlucken sie mehrere Kippen, kann es zu ernsten Komplikationen kommen. Die Kinder werden blass, zittrig, bekommen einen schnellen Herzschlag. Dann sollte man mit dem Kind zum Arzt“, sagt Bitter-Klink.

„So viel Verantwortung sollte eigentlich jeder haben und die Kippen nicht einfach auf den Boden werfen“, sagt Armin Müller vom Stadtplanungs- und Baurechtsamt.
Bauhof kontrolliert und reinigt Spielplätze
Auch anderen Müll einfach auf den Boden zu werfen ist in Waldshut-Tiengen verboten und kann mit Bußgeldern bestraft werden. Dennoch wird bei einem Rundgang auf die Spielplätze deutlich, dass sich nicht alle daran halten. Die Mitarbeiter des Bauhofs kontrollieren die Spielplätze regelmäßig und räumen sie auf. In den Sommermonaten sind sie laut Armin Müller auf den stark frequentierten Spielplätzen sogar täglich im Einsatz. Dann kontrollieren sie nicht nur die Sauberkeit, sondern auch den Zustand der Spielgeräte.

Wie die Stadt die Spielplätze für den Sommer fit macht
Der Baubetriebshof und seine Mitarbeiter haben jede Menge zu tun, alle Spielplätze in der Stadt wieder fit für den Sommer zu machen. Einige Maßnahmen sind bereits erfolgt, einige werden in den nächsten Wochen noch durchgeführt.
Detzeln: Hier wurde im April 2019 am Spielplatz „Breitäcker“ ein neues Kleinkindspielgerät aufgebaut – und zwar das, das im vergangenen Herbst schon auf der Hochrheinmesse am Stand der Stadt ausprobiert werden konnte. Entworfen und gebaut wurde die Spielkombination mit Rutsche vom städtischen Baubetriebshof.
Chilbi-Halle: Auf dem Spielplatz wurde in der vergangenen Woche eine neue Schaukel aufgestellt, die die alte Schaukel ersetzt.
Spieltplatz St. Michael: Der Spielplatz in der Zürcher Straße erhielt kürzlich eine neue Stehwippe.
Gurtweil: Der Spielplatz „Im Hasli“ bekommt eine neue Wippe.
Kindergarten Breitestraße: Hier wurde eine alte Schaukel abgebaut und durch ein Balanciergerät aus Reifen ersetzt.
Kindergarten St. Johannes: Hier startet der zweite Bauabschnitt für das neue Außengelände. Der Spielplatz erhält ein neues Sonnensegel, der Wasserlauf und die Hütte werden saniert.
Kindergarten St. Marien: Das Außengelände bekommt einen eigenen Kleinkindbereich mit einem neuen Spielgerät für Kinder unter drei Jahren.
Kindergarten Forsthof: Erweiterung des Außengeländes mit neuem Spielturm.
Was noch auf dem Schild steht
Folgende Regeln sind auf den neuen Schildern auf den Spielplätzen der Stadt Waldshut-Tiengen und den Ortsteilen zusammengefasst.
Die Benutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur in der Zeit von 8 bis 22 Uhr gestattet.
Der Aufenthalt auf Spielplätzen und die Nutzung von Spielgeräten sind nur Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahren gestattet. Das gilt nicht für Personen, die die zum Spielen Berechtigten beaufsichtigen.
Tiere sind hier nicht erlaubt.
Fahrradfahren und das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten.
Fahrradhelm an Spielgeräten abnehmen.
Auf Kinderspielplätzen ist der Konsum von Alkohol sowie der Aufenthalt in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand untersagt. Drogen sind verboten.
Lärmbelästigungen durch Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und anderes sind verboten.
Hinweise auf Beschädigungen oder Verstöße kann man melden an spielplaetze@waldshut-tiengen.de