Sebastian Sieracki

Die Junggesellenschaft 1468 Waldshut ist nicht nur während der Chilbi tätig, sondern hat das ganze Jahr über ein straffes Programm zu bewältigen. Um das zu verstehen, muss man bis ins Jahr 1647 zurückgehen und einen Blick auf die ältesten schriftlichen Aufzeichnungen der Gesellenzunft werfen. Diese beinhalten Statuten, die heute noch in aktualisierter Form ihre Gültigkeit besitzen.

Die drei Ziele der Junggesellen

Daraus lassen sich drei konkrete Ziele ablesen, von denen eines "die Förderung, Pflege und Weitergabe des Brauchtums und der Tradition unserer Waldstadt" ist. Darum zählt neben der Organisation der Waldshuter Chilbi auch die Durchführung der Fasnacht zu den Hauptaktivitäten der Junggesellenschaft.

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Freundschaft und Zusammenhalt

Ein weiteres Ziel ist die gesellige Unterhaltung. Diese findet jeden Freitag in Form eines Stammtisches statt. Darüber hinaus werden Feste ausgerichtet, an denen auch die Öffentlichkeit teilnehmen kann. Das dritte Ziel ist die Betreuung des als Museum anerkannten Zunftarchivs im Unteren Tor. Zuständig dafür ist ein Türmer, der sich ehrenamtlich um die Pflege des Zunftmuseums und des Turms kümmert. Über allem steht der Leitsatz der Zunft, der den Zusammenhalt der Junggesellenschaft widerspiegelt: "In der Freundschaft treue walten, wollen wir zusammen halten, heiterer Sinn und froher Mut steht dem Junggesellen gut."

Die Zunftstube der Junggesellenschaft bietet einen ehrwürdigen Anblick. Am Ende des Tisches steht die Zunftlade, in der die Statuten ...
Die Zunftstube der Junggesellenschaft bietet einen ehrwürdigen Anblick. Am Ende des Tisches steht die Zunftlade, in der die Statuten aufbewahrt werden. | Bild: Sebastian Sieracki

Aufnahme und ehrenhaftes Ausscheiden

Wer der Junggesellenschaft angehören will, muss männlich, über 18 Jahre, unverheiratet und kinderlos sein. Anfangs hat man den Status als Aspirant und darf die Stammtische der Junggesellen besuchen, jedoch nicht an den Botts teilnehmen, den Versammlungen der Zunft. Wer in den folgenden Monaten ehrliches Interesse am Gesellentum zeigt und tatkräftig mithilft, wird als "Fuchs" aufgenommen. Folgt ein weiteres neues Mitglied, wird man automatisch zum "Alt-Fuchs" und weist den Neuling in seine Aufgaben ein.

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Ab 30 Jahren darf man ehrenhaft ausscheiden

Im Verlauf der Jahre hat man nun die Möglichkeit, verschiedene Ämter auszuführen. Ab 30 Jahren und einer fünfjährigen Zunftangehörigkeit darf man einen Antrag auf ehrenhaftes Ausscheiden stellen. Grundsätzlich erlischt die Mitgliedschaft mit der Heirat. Nach einem ehrenhaften Ausschluss hat man die Möglichkeit, in die Vereinigung der Ehemaligen Zunftbrüder aufgenommen zu werden. Dieser gehören Männer zwischen 30 und weit über 80 Jahren an.