Was hat Dogern gegen Waldshut? Mit Händen und Füßen wehrte sich vor 50 Jahren eine Mehrheit in der Gemeinde gegen eine Eingemeindung nach Waldshut und hätte Dogern lieber zum Ortsteil von Albbruck gemacht. Dass nach diesem Hick-Hack Dogern weder bei Albbruck noch bei Waldshut landete, sondern selbstständig bleiben konnte, wundert manche noch heute.

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Bei der 1971 anlaufenden Gemeindereform plante das Stuttgarter Innenministerium, die Gemeinden Dogern und Birkingen nach Waldshut einzugemeinden. Wenn schon eingemeindet werden, dann lieber von Albbruck, schälte sich bei drei Bürgerversammlungen in Dogern heraus, was die Bürgeranhörung am 25. April 1971 bestätigte. Von den 1096 Stimmberechtigten nahmen an jenem Sonntag 853 (77,8 Prozent) teil.

Die Entscheidung

„Sind Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Dogern in die Gemeinde Albbruck?“ So lautete die Frage. Von 837 gültigen Stimmen votierten 591 (70,6 Prozent) mit Ja und 246 (29,4 Prozent) mit Nein. Worauf Dogern mit Albbruck die Eingemeindung vereinbarte. Der von beiden Gemeinden am 4. Oktober 1971 bei der Landesregierung gestellte Antrag auf Eingemeindung wurde vom Innenministerium am 7. Januar 1972 abgelehnt. Mit der Begründung, dass die in Ansätzen erkennbare bauliche Verflechtung von Dogern mit Waldshut nicht gestört werden und die Zuordnung von Dogern zum Verwaltungsraum Waldshut erhalten bleiben sollte. Gegen diesen Wink mit dem Zaunpfahl, sich Waldshut anzuschließen, erhob Dogern Widerspruch.

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Eineinhalb Jahre mit weiterem Hin und Her gingen ins Land, die sich für Dogern auszahlten. Im Juni 1973 entschied das Land, in der Zielplanungskarte Dogern als Teilverwaltungsraum von Waldshut-Tiengen auszuweisen. Das sah zunächst danach aus, als ob die ungeliebte Nachbarstadt in Dogern ein Stück weit mitregieren könnte. Doch die schließlich gebildete Verwaltungsgemeinschaft, die Waldshut-Tiengen mit Dogern, Weilheim und Lauchringen vereinbarte, bedeutete für Dogern die Erhaltung seiner Selbstständigkeit.