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Die von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Großbrand auf dem Wehra-Areal in Wehr am 29. November haben Verdachtsmomente für eine fahrlässige Brandstiftung ergeben.

Als Brandursache konnten Schweißarbeiten von Bitumenbahnen auf dem Dach des ehemaligen Industriegebäudes ermittelt werden. Inwieweit hierbei Sorgfaltspflichten verletzt wurden, ist laut Staatsanwaltschaft Gegenstand der noch andauernden Untersuchung.

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Bei dem Großbrand im Gewerbezentrum Wehra war ein Sachschaden im hohen sechsstelligen Bereich entstanden und zwei Feuerwehrleute leicht verletzt worden. Über 100 Feuerwehrleute aus der Region waren über mehrere Stunden beschäftigt, bis der Brand gelöscht war.