Die Bewohner des Beethovenrings im Wohngebiet Große Zelg bekommen eine zusätzliche Zufahrt. Derzeit laufen die Bauarbeiten zur Verbreiterung des schmalen Weges, der das Wohngebiet mit dem Mettlerweg verbindet. Bislang konnte der Beethovenring mit seinen 30 Wohnhäusern lediglich von Norden her über die Industriestraße befahren werden.

Um diese neue Zufahrt zu realisieren, musste die Stadt eine Grundstückeigentümerin enteignen: Es ging um 99 Quadratmeter, über dessen Nutzung sich die Stadt, beziehungsweise der Erschließungsträger LBBW, sich nicht mit der Grundstücksbesitzerin einig wurde.
Rückblick
Nachdem im Sommer 2008 die Planung für das Baugebiet Große Zelg mit seinen drei Teilen vorgestellt worden, stellte sich die Grundstücksbesitzerin schon bald als nur wenig verhandlungsbereit heraus: Während alle Alt-Grundstücksbesitzer den gleichen Kaufpreis von 55 Euro erhalten sollten, verweigerte sie sich einem Verkauf. Aus Gründen der gleichbehandlung sah Bürgermeister Michael Thater allerdings keinen Verhandlungsspielraum.
Nicht zuletzt deshalb realisierte die Stadt den betroffenen östlichsten Teil des Baugebiets erst ganz zum Schluss und musste gegenüber der ersten Planung einige Änderungen vornehmen: So wurde das Privatgrundstück im Bebauungsplan als nicht bebaubare Grünfläche ausgewiesen.
Regierungspräsidium stimmt Enteignung zu
Auch die Hauptzufahrt des Wohngebietes wurde nach Norden verlegt, weil für die ursprünglich vorgesehene Zufahrt über den Mettlerweg ein paar Quadratmeter Fläche fehlten. Hier strengte die Stadt allerdings ein Enteignungsverfahren an, das nun mit einer Entscheidung der zuständigen Behörde beim Regierungspräsidium endete. Sie gab dem Antrag der Stadt Wehr statt, wie Bürgermeister Thater nun mitteilte. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wollte sich das Regierungspräsidieum gegenüber der Presse nicht zum konkreten Fall äußern.
Klar ist allerdings: Die Grundstücksbesitzerin hat gegen den Enteignungsbeschluss Klage erhoben. Das Verfahren findet nun im November vor der Kammer für Baulandsachen beim Landgericht Karlsruhe geführt. Aufgrund der geringen Fallzahlen ist das Karlsruher Gericht für alle Fälle in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe zuständig.
Baubeginn trotz austehendem Urteil
Auch wenn die Entscheidung des Gerichts noch aussteht: Die Bauarbeiten an der neuen Zufahrt haben bereits begonnen. Möglich macht dies eine Besonderheit des Einteignungsrechts, das bei bei eilbedürftigen Maßnahmen die „vorzeitige Besitzeinweisung“ vorsieht. Die Stadt hat diese Möglichkeit genutzt, und sofort eine Baufirma mit der Straßenverbreiterung beauftragt. Bis zur gerichtsverhandlung im November soll sie fertig sein, kündigte der Bürgermeister an.