Die Kosten für die Kinderbetreuung steigen in Wutöschingen. Erstmals wurden vom Gemeinderat Erhöhungen für zwei Jahre in Folge beschlossen. Für das Kindergartenjahr 2024/25 beträgt sie 7,5 Prozent, für das Kindergartenjahr 25/26 noch einmal 7,3 Prozent.

Der Gemeinderat folgt mit dem Beschluss den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände, die mit der Gebühr nach dem württembergischen Modell anstreben, das rund 20 Prozent der Betriebsausgaben der kommunalen Kindergärten durch Elternbeiträge abgedeckt werden.

Rainer Stoll, Bürgermeister: „Mit dieser Anpassung erreichen wir keine Erhöhung des Kostendeckungsgrades.“
Rainer Stoll, Bürgermeister: „Mit dieser Anpassung erreichen wir keine Erhöhung des Kostendeckungsgrades.“ | Bild: Fw

„Mit dieser Anpassung erreichen wir keine Erhöhung des Kostendeckungsgrades“, betonte Bürgermeister Rainer Stoll. Auch liege die Gemeinde Wutöschingen mit einem Kostendeckungsgrad von 14 Prozent deutlich unter dem angestrebten 20 Prozent Ziel. Für Eltern stellt sich die Gebührenanpassung mit 7,5 Prozent im Kindergartenjahr 2024/25 wie folgt dar (in Klammern bisherige Gebühren:

Kommunale Kindergärten

Für ein Kind im Alter von über drei Jahren aus einer Familie mit einem Kind erhöht sich die Gebühr von bisher 138 auf 148 Euro. Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren wird die Gebühr von 107 auf 115 Euro angehoben. Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18¦Jahren erhöht sich die Gebühr von 72 auf 78 Euro. Für Familien mit mehr als drei Kindern steigt die Gebühr um 2 Euro auf 26 Euro. Für die Betreuung der Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr wird in den Kindergärten wie bisher, die entsprechende Gebühr in doppelter Höhe erhoben.

Kindertagesstätte:

Die Gebührensätze der Kinderkrippe und Tagesstätte Villa Kunterbunt orientieren sich an den Empfehlungssätzen der Verbände. Für ein Kindergartenkind im Alter über drei Jahren aus einer Familie mit einem Kind beträgt die Gebühr in der Kindertagesstätte 148 Euro (138 Euro) im Jahr 2024.

Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren bezahlen künftig 115 Euro statt bisher 107 Euro. Die Kosten für die verlängerte Öffnungszeit erhöhen sich für Familien mit einem Kind auf 201,25¦Euro (187,90 Euro), für die Ganztagesbetreuung auf 345 Euro (322 Euro). Bei zwei Kindern in der Familie kostet die verlängerte Öffnungszeit 156,45 Euro (145,70 Euro), der ganze Tag 268,20 Euro (249,75 Euro). Bei Familien mit mehr als zwei Kindern werden die Gebühren entsprechend angepasst.

Kinderkrippe

Für ein Kind unter drei Jahren aus einer Familie mit nur einem Kind wird die Gebühr für die verlängerte Öffnungszeit um 31¦Euro auf 439¦Euro erhöht, für die verlängerte Öffnungszeit beträgt die Gebühr 512¦Euro (476¦Euro) und für die Ganztagesbetreuung 731,70¦Euro (680¦Euro)

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren steigt die Gebühr um 23¦Euro auf 326¦Euro, für die verlängerte Öffnungszeit auf 380,30¦Euro (353,50¦Euro)und für die Ganztagesbetreuung auf 543,30¦(505¦Euro) Für Familien mit mehr als zwei Kinder werden die Gebühren entsprechend angepasst.

Die Kosten für Mittagsverpflegung bleiben gleich. Die Villa Kunterbunt bietet auch flexible Mischformen aus verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung. Die Gebühren errechnen sich aus den Tagessätzen für die jeweilige Betreuungsform und werden ab Herbst 2024 ebenfalls angepasst.

Die Gebührenanpassung für 2025/2026 liegt um 0,2 Prozentpunkte unter der des Vorjahres und entspricht damit nahezu der des Kindergartenjahres 2024/2025.