Ist die Seesicht im Nordwesten Ludwigshafens in Gefahr? Diese Frage beherrschte die bisherigen Diskussion rund um den Bebauungsplan Blütenhang. Dieser umfasst die Straßen Am Blütenhang, An der Schnabelburg, Haldenhofstraße und Zum Stettelberg – und war nun erneut im Gemeinderat Thema, da es noch einmal einige Änderungen gibt. Bereits im Mai dieses Jahres hatten Ängste um eine Einschränkung der Seesicht die Debatte um den Bebauungsplan dominiert. Am Ende hatten die Räte damals dennoch dafür gestimmt.

In der Folge wurde er öffentlich ausgelegt, sodass Behörden und Anwohner Stellung dazu nehmen konnten. Von den Behörden gingen laut Verwaltung keine kritischen Stellungnahmen ein. Allerdings äußerten Anwohner Bedenken wegen möglichen Beeinträchtigungen der Seesicht, wenn hangabwärts liegende Gebäude in bestimmten Bereichen erhöht werden dürfen.

Das hat sich im Bebauungsplan geändert

Bürgermeister Christoph Stolz sagte, er habe die Sommerpause unter anderem dafür genutzt, mit Eigentümern im betroffenen Gebiet persönlich zu sprechen. Auf Basis dieser Gespräche sowie der eingegangen Stellungnahmen hat die Gemeindeverwaltung einige Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen, die nun im Gemeinderat Thema waren.

Konkret geht es um vier Änderungen, die Planerin Waltraut Fuchs in der Sitzung präsentierte. So ist laut Fuchs die Begrenzung der Wohneinheiten nun komplett gestrichen. Zudem habe man zwei Grundstücke in der Straße An der Schnabelburg 12 in den Bebauungsplan neu mit eingeschlossen.

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Drittens habe man die Baugrenze nördlich von zwei Grundstücken in der Haldenhofstraße um anderthalb Meter nach Südwesten verschoben, sodass der Abstand zur Grundstücksgrenze nun vier Meter beträgt. Die Baugrenze legt fest, was über die Grenze des Grundstücks hinaus errichtet werden darf, wie zum Beispiel Balkone.

Gebäudehöhen wurden angepasst

Außerdem wichtig: Die erlaubten Gebäudehöhen wurden noch einmal gegenüber dem Plan vom Mai angepasst. So wurde sie für An der Schnabelburg 8, 8a sowie 10 und 10a um einen Meter erhöht, für Am Blütenhang 5 und 7 um 0,5 Meter. Dagegen wurde die erlaubte Höhe für Am Blütenhang 6, 8, 10, 12 und 14 sowie Am Stettelberg 5 um einen halben Meter reduziert, für Am Stettelberg 1 um 20 Zentimeter und bei Nummer 3 um 1,30 Meter.

„Es war uns wichtig, Sichtbeziehung Richtung Süden zu gewährleisten, aber gleichzeitig Dachsanierungen zu ermöglichen“, so Stolz über den Kompromiss. Aufgrund von Abstufungen bei der erlaubten Höhe sei die Seesicht von jedem Grundstück gewährleistet, auch wenn es Einschränkungen geben werde.

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Stolz stellte klar: „Der aktuelle Entwurf spiegelt auch meine persönliche Meinung wider. Auch wenn ich Bedenken von Eigentümern wegen der Seesicht oder einer Wertminderung sehe, muss die städtebauliche Entwicklung der gesamten Gemeinde im Zweifel wichtiger sein.“ Die aktuellen Änderungen seien ein Entgegenkommen.

Der Rat stimmte den Änderungsvorschlägen am Ende bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zu. Die Änderungen werden nun erneut offengelegt, sodass Stellungnahmen dazu möglich sind. Der Rest des Bebauungsplan hingegen nicht, dieser ist beschlossen.