In den Jahren 2022 und 2023 verbreitete ein Wert in der Seegemeinde Angst und Schrecken: der Bodenrichtwert. Denn im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform sollten die Werte für alle Grundstücke neu festgelegt werden. Einige Bürger befürchteten drastische Mehrkosten, manche sogar um ihre Existenz.

Die Verwaltung ging auch deshalb einen Sonderweg im Vergleich zu Nachbargemeinden. Sie setzte einen eigenen Gutachterausschuss für die Festlegung der neuen Richtwerte ein, anstatt sich dem größeren Ausschuss Bodensee West anzuschließen. Im Dezember 2024 legte die Gemeinde dann auch die neuen Hebewerte für die Grundsteuer fest, inzwischen sind alle Steuerbescheide verschickt.
Hat sich dieser Sonderweg tatsächlich gelohnt – oder gibt es noch immer Beschwerden?
Bürgermeister Stolz zieht positives Fazit – aber...
Bürgermeister Christoph Stolz erklärt auf SÜDKURIER-Nachfrage, der Sonderweg habe sich grundsätzlich gelohnt, weil er einen großen Vorteil habe. „Die beteiligten Personen im Ausschuss kennen sich vor Ort sehr gut aus und konnten so die Eigenheiten unserer Gemeinde besser berücksichtigen“, sagt er. Zudem hätten externe Sachverständige eine weitere Perspektive eingebracht.
„Unsere Bodenrichtwerte sind verglichen mit anderen Seegemeinden nicht absurd hoch. Ich kann die Werte gut nachvollziehen“, fällt Stolz Bilanz aus. Da die Verwaltung nur für die Besetzung des ehrenamtlichen Ausschuss, dessen Vorsitzender Klaus Gohl ist, nicht aber dessen Finanzierung zuständig war, habe die Entscheidung auch kaum Mehraufwand bedeutet.

Aber, sagt der Bürgermeister auch: „Ich glaube, die Werte wären nicht so viel anders gewesen, wenn wir uns einem großen Ausschuss angeschlossen hätten, auch wenn es im Kleinen vielleicht ein einigen Fällen besser so war.“ Denn der Ausschuss, so Stolz, würfle die Werte ja nicht. Unabhängig von seiner Zusammensetzung lag den Entscheidungen ein klares Verfahren zugrunde, für das die Verkaufspreise der Grundstücke in der Vergangenheit entscheidend waren.
Auffällig kleinteilige Festlegung und einzelne Beschwerden
Im Ergebnis seien die Bodenrichtwerte in Bodman-Ludwigshafen ‚etwas kleinteiliger als in anderen Gemeinden.‘ Auffällig im Online-System Boris, in dem die Bodenrichtwerte auf einer Karte einsehbar sind, sind deshalb die vergleichsweise kleinteiligen und im Zickzack angeordneten Zonen in der Gemeinde, beispielsweise in der Kaiserpfalzstraße in Bodman. Grund ist die Berücksichtigung, ob ein Grundstück Seezugang hat oder nicht. Die Flächen mit Seezugang haben höhere Bodenrichtwerte als die anderen.
Im Nachgang gab es laut Stolz dennoch Einzelfälle, in denen sich Bürger über die Festsetzung beschwerten. Der Ausschuss habe sich jeder Anmerkungen angenommen und geantwortet, aber nicht immer den Wert korrigiert. „Das war Anspruch des Ausschusses und auch gut so“, bilanziert der Bürgermeister.
Vereinzelt habe es auch Eigentümer gegeben, die ein mehrere hundert Euro teures Einzelgutachten selbst beauftragt hätten. Bei einer Abweichung von über 30 Prozent, wurde der Wert dann korrigiert.
Wie viele Beschwerden gab es?
Inzwischen sei das Thema aber weniger brisant im Ort. „Die Zahl der Widersprüche gegen die Steuerbescheide war geringer als erwartet“, sagt Stolz. Etwa 25 habe es gegeben, die meisten würden sich aber gegen das neue Verfahren an sich richten und damit das Finanzamt betreffen, nicht den Bodenrichtwert.
Zudem habe es einzelne Beschwerden gegen den Hebesatz gegeben, wegen dem die Steuerreform nicht aufkommensneutral ausfällt. Denn die Verwaltung legte den Hebesatz auf 80 Prozentpunkte fest, womit die Steuereinnahmen 75.000 Euro über dem Vorjahr und die Reform damit nicht, wie eigentlich vom Land vorgesehen, aufkommensneutral ist.
Ende des Ausschusses in Sicht
Doch wie geht es mit dem Ausschuss weiter? In der kommenden Gemeinderatssitzung am 25. März wird der Gutachterausschuss nun teilweise neu besetzt – laut Stolz aber vermutlich zum letzten Mal.
Denn nach dieser nächsten Besetzungsperiode, die für fünf Jahre gilt, wolle man den Ausschuss eventuell wieder abschaffen und sich doch noch einem größeren Ausschuss anschließen. Der Grund: Die Zahl der Grundstücksverkäufe im Ort sei rückläufig, die Bodenrichtwerte daher weniger kritisch.