Die Grundsteuer war in den vergangenen Monaten für viele ein heikles Thema. Besonders die neuen Bodenrichtwerte, mit denen sie berechnet wird, passten so manchem Eigentümer nicht. Festgelegt werden die Bodenrichtwerte in Bodman-Ludwigshafen durch den Gutachterausschuss. Er teilt das Gemeindegebiet hierfür in mehrere Zonen ein, innerhalb derer die Grundstücke jeweils ähnlich wertvoll sind und daher den gleichen Bodenrichtwert bekommen. Dafür dürfen die Werte innerhalb einer Zone maximal 30 Prozent voneinander abweichen.

Wer glaubt, dass der geschätzte Bodenrichtwert bei ihm um mehr als 30 Prozent abweicht, hat grundsätzlich die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wie viel das kostet, war jüngst im Gemeinderat Thema. Zum einen kann man sich einfach kostenlos direkt an den Gutachterausschuss wenden. Dieser prüft den Sachverhalt dann noch einmal und erklärt seine Entscheidung über die Zonengrenzen. Sollte es tatsächlich bei der Bewertung zu Fehlern gekommen sein, kann der Gutachterausschuss die Zonengrenze und gegebenenfalls auch den Bodenrichtwert korrigieren.

Wer kann ein Gutachten beauftragten?

Alternativ können Eigentümer auch beim Finanzamt einen Antrag stellen, einen niedrigeren Bodenrichtwert anzunehmen. Dafür muss man jedoch selbst mit einem eigenen Gutachten individuell für das eigene Grundstück nachweisen, dass der Wert falsch ist. Dies ist kostenpflichtig – und nur erfolgreich, wenn eine Abweichung um mehr als 30 Prozent festgestellt wird.

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Im Gemeinderat gab die Verwaltung jüngst bekannt, die Satzung über Gebühren für solche Gutachten anpassen zu wollen. Denn bislang gibt es für diese individuellen Kurzgutachten keinen eigenen Gebührenfall. Sie sind also überteuert, so die Einschätzung der Verwaltung.

Denn für Kurzgutachten ist nur ein geringer Aufwand notwendig, in der Regel findet keine Ortsbegehung statt. Stattdessen nimmt der Gutachterausschuss die aus Unterlagen oder Geoinformationen verfügbaren Merkmale. „Für solche Gutachten sind die üblichen wertbezogenen Gebühren unangemessen“, so das Fazit der Verwaltung laut Unterlagen. Sie seien meist im vierstelligen Bereich.

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Wie viel kostet das Gutachten künftig?

Der Gemeinderat stimmte daher dem Vorschlag zu, künftig 200 Euro für Kurzgutachten zu verlangen, was sich am benötigten Zeitaufwand bemesse. Mit dieser Summe liege man auch in einem ähnlichen Bereich wie umliegende Kommunen, so Stefan Burger, von der Stabstelle Baurecht und Grundstücksverkehr. Errechnet habe man sie aus 102 Euro Kosten für einen Verwaltungsmitarbeiter, der anderthalb Stunden mit dem Gutachten beschäftigt sind. Weitere 100 Euro kosten die vier Gutachter für eine halbe Stunde.