Jetzt sind die Zahlen da: Kurz bevor die Grundsteuerreform am 1. Januar in Kraft tritt, legte der Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen die Hebesätze für die Grundsteuer B fest. Damit hat das große Rätselraten darüber, wie viel Geld Grundstücksbesitzer in der Doppelgemeinde ab dem kommenden Jahr bezahlen müssen, ein Ende. Fest steht: Einige Bürger werden mehr zahlen müssen, andere weniger. Die Gemeinde wird am Ende indes Mehreinnahmen von rund 75.000 Euro haben. Damit weicht Bodman-Ludwigshafen von der Landesvorgabe ab.
Denn das Land hat vorgegeben, dass im Zuge der Einführung des neuen Systems keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen in der jeweiligen Gemeinde erzielt werden sollen. In der Sitzungsvorlage des Gemeinderats von Bodman-Ludwigshafen wird jedoch darauf verwiesen, dass sich die Höhe des angestrebten Grundsteueraufkommens am Finanzbedarf der Gemeinde und den haushaltsrechtlichen Maßgaben orientieren müsse.
Immer noch im Durchschnitt der anderen Gemeinden
„Auch mit der Erhöhung befinden wir uns im interkommunalen Vergleich immer noch im durchschnittlichen Bereich, nachdem wir zuvor über viele Jahre die günstigste Gemeinde im Landkreis waren“, erklärt Bürgermeister Christoph Stolz im Nachgang zur Gemeinderatssitzung auf Nachfrage des SÜDKURIER.
Der Vergleich zu den anderen Gemeinden des Landkreises sei vor der Abstimmung im Gemeinderat präsentiert worden. Demnach hat Bodman-Ludwigshafen im Jahr 2024 kreisweit mit 300 Prozentpunkten den niedrigsten Hebesatz für die Grundsteuer B. Auf dieser Grundlage habe die Gemeinde im vergangenen Jahr rund 774.600 Euro aus der Grundsteuer B eingenommen. Um diesen Wert auf Grundlage der neuen Berechnung wieder zu erreichen, müsste die Gemeinde für 2025 den Hebesatz auf 72,7 Prozentpunkte festlegen.
Laut dem Transparenzregister, das vom baden-württembergischen Finanzministerium veröffentlicht wurde, liegt der empfohlene Korridor für die neuen Hebesätze in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen im Bereich von 68 bis 76 Prozentpunkten. Der Vorschlag der Verwaltung sieht indes eine Erhöhung des Hebesatzes auf 80 Prozentpunkte vor. Im Vergleich zur aufkommensneutralen Festsetzung wird die Gemeinde mit diesem Hebesatz im kommenden Jahr rund 75.000 Euro mehr einnehmen.
Erhöhung auf viele Schultern verteilt
„Die durch die Erhöhung voraussichtlich erhaltenen Mehreinnahmen von 75.000 Euro sind, gerade im Vergleich zur Zweitwohnungssteuer, auf sehr viele Schultern verteilt. Die einzelnen Härtefälle entstehen weniger durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung, sondern durch die Systemumwandlung. Für letztere kann die Gemeinde nichts“, erklärt Christoph Stolz.
Dass einige Grundstücksbesitzer mehr zahlen müssen als vorher und andere weniger, sei eine zwangsläufige Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zur Umstellung des Grundsteuersystems geführt hatte, heißt es in den Unterlagen des Gemeinderats. Dort gibt es auch eine beispielhafte Berechnung, wie sich die Grundsteuer in verschiedenen Fällen entwickelt. Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit kleinem Grundstück in Bereichen mit niedrigem Bodenrichtwert haben 2024 rund 440 Euro Grundsteuer bezahlt, 2025 werden für sie nur noch 231 Euro fällig.
Gemeinde veröffentlicht Beispielrechnungen
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit großem Grundstück in einem Bereich mit hohem Bodenrichtwert besitzt, zahlt indes statt 72 Euro im kommenden Jahr 628 Euro, also knapp neunmal so viel wie bisher. Elfmal teurer wird es in der Beispielrechnung für Besitzer unbebauter Wohngrundstücke mit hohem Bodenrichtwert.
Im Bereich der gewerblich genutzten Grundstücke können sich die Besitzer auf große Entlastungen freuen. Statt wie 1412 Euro im vergangenen Jahr fallen hier in der Beispielrechnung der Gemeinde im kommenden Jahr nur noch 290 Euro Grundsteuer an.
Auch Grundsteuer A und Gewerbesteuer werden angepasst
Für die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke anfällt, schlägt die Verwaltung eine aufkommensneutrale Anpassung an, die sich laut den Sitzungsunterlagen durch einen Hebesatz in Höhe von 540 Prozentpunkten ergibt.
Neben der Grundsteuer wurde im Gemeinderat auch noch über die Erhöhung der Gewerbesteuer diskutiert. Der Vorschlag der Gemeinde war, den Hebesatz von 340 auf 350 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Mittelwert der Gemeinden im Landkreis Konstanz liege bei 350,8 Prozentpunkten. Die Gemeinde erhoffe sich dadurch im kommenden Jahr Mehreinnahmen in Höhe von rund 64.000 Euro.
Intensive Diskussion im Gemeinderat
In einer durchaus intensiven und ausführlichen Diskussion habe der Gemeinderat die Argumentation der Gemeindeverwaltung für die Erhöhung mitgetragen, berichtet Stolz mit Blick auf die neue Grundsteuer. Gemeinderätin Erika Zahn (ÖDP) habe dafür plädiert, zunächst nur den aufkommensneutralen Hebesatz zu erheben. Einen entsprechenden Antrag, über den das Gremium hätte abstimmen können, habe sie jedoch nicht gestellt.
„Um dennoch transparent vorzugehen, hatte ich die einzelnen Hebesätze dennoch einzeln zur Abstimmung gestellt. Der Hebesatz A wurde mit einer Enthaltung einstimmig angenommen. Der Hebesatz B wurde mit zwei Enthaltungen einstimmig angenommen. Der Hebesatz Gewerbesteuer wurde einstimmig angenommen. Anschließend wurde die Satzung dementsprechend mit den in der Gemeinderatsvorlage genannten Beträgen einstimmig angenommen“, berichtet Christoph Stolz.