Autofahrer müssen bald vermutlich mit Geschwindigkeitsbegrenzungen an einigen Stellen in Bodman-Ludwigshafen rechnen. Das geht aus dem aktuellen Sachstand für den nächsten Lärmaktionsplan hervor. Zum einem solchen Plan sind Kommunen grundsätzlich verpflichtet, wenn sie in Lärmkarten erfasst sind und laut Sitzungsvorlage auch wenn unter anderem eine Hauptverkehrsstraße durch sie führt. Die Überprüfung findet normalerweise alle fünf Jahre statt und soll den Lärmschutz sicherstellen.
In Bodman-Ludwigshafen stammt die vorige Überprüfung noch aus dem Jahr 2018, weshalb der Gemeinderat im März die Firma Modus Consult Ulm GmbH beauftragte, einen erweiterten Lärmaktionsplan zu erstellen. Nun legte die Firma im Gemeinderat einen Zwischenbericht vor.
Diese Maßnahmen sind auf der B31 geplant
Demnach schlägt die Firma für die östliche B31-Ortsdurchfahrt (Überlinger Straße) durch Ludwigshafen zwei Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Zum einen soll auf einer Länge von 450 Metern ein lärmmindernder Fahrbahnbelag in dem Abschnitt vom Ortschild (aus Richtung Sipplingen) bis zur Kreuzung mit der B34 verbaut werden. Zudem soll die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt von 50 beziehungsweise 40 auf 30 Stundenkilometer reduziert werden.
Für die B31-West (Stockacher Straße) schlagen die Planer ebenfalls zwei Vorhaben vor: Erstens soll lärmmindernder Asphalt auf einer Länge von 800 Metern im Abschnitt von der B34-Kreuzung bis zur Einmündung „Im Gröblen“ kommen.
In diesen Straßen könnte bald Tempo 30 gelten:
Zweitens ist auch hier eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf durchgängig 30 Kilometer pro Stunde nötig, so die Firma. Allerdings nur im 450 Meter langen Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der B34 und der Einmündung der „Seehasenallee“.
Die Pläne für die B34 und ruhige Gebiete
Auf der Bundesstraße 34 (Radolfzeller Straße) ist bereits ein lärmmindernder Fahrbahnbelag vorhanden. Hier schlägt das Unternehmen zusätzlich vor, die Geschwindigkeit von 40 auf 30 Kilometer pro Stunde zu senken. Betroffen wäre der Abschnitt von der Kreuzung mit der B31 bis zur Einmündung der „Mühlbachstraße“ auf einer Länge von etwa 300 Metern.
Ein weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung ist laut Sitzungsvorlage zu prüfen, ob Flächen mit einer zufriedenstellenden Lärmsituation vorhanden sind. Diese sollen dann auch für die Zukunft als sogenannte „ruhige Gebiete“ erhalten werden. Hierfür schlagen die Planer das Naturschutzgebiet Bodenseeufer sowie das Landschaftsschutzgebiet Bodenseeufer vor.
Wie geht es nun weiter?
Ab 2. Dezember wird die Fortschreibung des Lärmaktionsplans nun bis zum 17. Januar öffentlich ausgelegt. Dann können Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange Einwände äußern. Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der endgültige Lärmaktionsplan werden dann wiederum erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst danach folgt die Umsetzung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen.