Manch ein Grundsteuer-Zahler aus Bodman-Ludwigshafen kann sich freuen, denn die Gemeinde senkt die Hebesätze für die Grundsteuer A herunter – allerdings nicht so stark wie ursprünglich geplant. Sie fallen von bisher 520 auf 390 Prozent und das rückwirkend zum 1. Januar 2025. Das neue Grundsteuerrecht gilt seitdem. Betroffen sind davon Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, aber auch Besitzer von Forst und Wiese.

Die Herabsenkung hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Er folgte damit aber nicht dem Vorschlag der Gemeinde. In der Sitzungsvorlage hatte diese nämlich eine Herabsenkung auf 355 Prozent empfohlen.

Darum wird die Steuer gesenkt

Der Hintergrund ist, dass bei der ursprünglichen Berechnung der Hebesätze noch nicht alle Bescheide vorlagen, wie Bettina Keller, Leiterin der Finanzverwaltung, im Gemeinderat erläuterte. Die Summe der vom Finanzamt nachträglich eingegangenen Messbeträge sei so hoch gewesen, dass sich die Bemessungsgrundlage verändert hat, so Keller auf Nachfrage.

Ursprünglich war man von Messbeträgen in Höhe von 6000 Euro ausgegangen. Diese hätten sich aber auf knapp 9500 Euro erhöht, ist in der Sitzungsvorlage zu lesen. Weil die Gemeinde die Steuer aufkommensneutral erheben soll, ging es nun um eine Senkung der Hebesätze. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Gemeinde nicht mehr Erträge erwirtschaften soll als zuvor mit der alten Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer.

Keller betonte im Gemeinderat aber auch, dass beim Landratsamt noch Einsprüche von Grundstücksbesitzern vorliegen könnten, sich die Berechnung also noch einmal ändern könnte. „Es bleibt ein gewisses Restrisiko.“

Bürger sehen Ungleichbehandlung

Die geplante Steuersenkung stieß manchem Bürger bitter auf. So meldete sich bereits in der Bürgerfrageviertelstunde Karin Weber aus Bodman. Sie könne nicht verstehen, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A, nicht aber die für die Grundsteuer B, gesenkt werden sollen. Schließlich könne die Gemeinde das Geld gut gebrauchen. Bürgermeister Christoph Stolz verdeutlichte daraufhin, dass es sich um ein Gesamtvolumen von nicht einmal 35.000 Euro handle und man sich das Ziel einer Aufkommensneutralität gesetzt habe.

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Diese befand ÖDP-Gemeinderätin Erika Zahn als wichtig. Sie frage sich, wieso das nicht auch bei der Grundsteuer B, die alle Besitzer von privaten oder gewerblichen Grundstücken zahlen müssen, möglich sei. Stolz erklärte, dass es da um viel mehr Geld gehe als bei der Grundsteuer A. Um die Debatte abzukürzen, betonte er: „Es geht aber heute nicht um die Grundsteuer B.“

Gemeinderat will höheren Hebesatz

Im Gemeinderat fiel die angepeilte Aufkommensneutralität schließlich durch. Michael Koch, CDU, sagte, bei der Grundsteuer B habe man sich für einen Aufschlag von zehn Prozent auf das, was aufkommensneutral gewesen wäre, entschieden. Das müsse auch für die Grundsteuer A gelten. Er stellte daher den Antrag, die Herabsenkung auf 390 statt 355 Prozent festzusetzen – und dieser wurde vom Gemeinderat angenommen und schließlich mit zwei Enthaltungen als Satzungsänderung beschlossen.

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Viel zusätzliches Geld dürfte das aber nicht in die Gemeindekasse spülen. Die Gemeinde rechnet lediglich mit einem Plus von rund 3000 Euro, wie Bettina Keller auf Nachfrage bestätigt.

So gibt es Geld zurück

Und wie bekommen die Betroffenen nun ihr Geld zurück? Laut Bettina Keller bekommen diese einen Bescheid, in dem der zurückzuzahlende Betrag vermerkt ist. Der Steuerzahler könne dann entscheiden, ob das mit künftigen Zahlungen verrechnet werden soll oder er das Geld ausbezahlt haben wolle. Letzteres sei zwar mit Mehraufwand verbunden, aber: „Die Leute haben einen Anspruch darauf.“