Die Gemeinde hat reagiert: Besitzer von Zweitwohnungen müssen künftig eine höhere Steuer bezahlen. Das beschloss der Gemeinderat Bodman-Ludwigshafen in seiner jüngsten Sitzung nach einigen Diskussionen. In der vorherigen Gemeinderatssitzung wenige Wochen zuvor hatten Einwohner darauf hingewiesen, dass die Steuer in der Doppelgemeinde deutlich niedriger liegt als in anderen Orten am See.

Während Konstanz einen Hebesatz von 35 Prozent verlangt und Sipplingen immerhin 28 Prozent, lag dieser in Bodman-Ludwigshafen bislang nur bei 16,5 Prozent. Der Gemeinde entgingen dadurch sechsstellige Einnahmen. Gerade angesichts der finanziellen Not, in der sich der Haushalt befindet, versprach Bürgermeister Christoph Stolz, gemeinsam mit den Räten eine Lösung zu finden. Dies ist nun geschehen.

Vorschlag der Verwaltung: Von 16,5 auf 25 Prozent

Betroffen von der Erhöhung zum neuen Jahr sind die Eigentümer von 480 Zweiwohnungen im Ort, wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht. Rein vom Verbraucherindex her wäre eine Erhöhung des Hebesatz auf 17,5 Prozent gerechtfertigt. Doch die Gemeinde will mehr. Ziel sei nicht nur, Einnahmen für den Haushalt zu generieren, sondern auch „eine Lenkungswirkung“, so Stolz.

„Wir haben in der Verwaltung entschieden, dass wir Zweitwohnungen bekämpfen wollen, damit wir mehr Wohnraum für Menschen vor Ort haben“, begründete er den Vorschlag der Verwaltung, künftig einen Hebesatz von 25 Prozent anzuwenden.

„Wir haben in der Verwaltung entschieden, dass wir Zweitwohnungen bekämpfen wollen, damit wir mehr Wohnraum für Menschen vor Ort haben“, ...
„Wir haben in der Verwaltung entschieden, dass wir Zweitwohnungen bekämpfen wollen, damit wir mehr Wohnraum für Menschen vor Ort haben“, sagt Bürgermeister Christoph Stolz. | Bild: Löffler, Ramona

Damit läge man noch immer unter dem Durchschnitt von baden-württembergischen Seegemeinden, der bei 26,7 Prozent liegt. Eine Umfrage bei benachbarten Gemeinden habe eine Streuung von 18 bis 35 Prozent ergeben. „Ich glaube, dass wir uns alle auf 25 Prozent einigen könnten, möchte diesen Satz im Gremium aber gerne zur Diskussion stellen“, erklärte Stolz.

Mehreinnahmen zwischen 300.000 und 1,3 Millionen Euro möglich

Der CDU-Rat Michael Koch fragte, von welchen absoluten Summen man spreche. Bettina Keller erklärte daraufhin, dass die Gemeinde mit Mehreinnahmen von 36.000 Euro pro Prozentpunkte rechne. Die Einnahmen würden so von jetzt 620.000 Euro jährlich auf 738.100 Euro bei einem Hebesatz von 20 Prozent steigen.

Bei 25 Prozent seien es schon 927.200 Euro, bei 30 Prozent 1,110 Millionen Euro und bei 35 Prozent sogar 1,293 Millionen Euro. Der Verwaltungsvorschlag würde also jährliche Mehreinnahmen von 300.000 Euro bedeuten. Ein gewaltiger Sprung, nachdem zuletzt die geplante Skate-Anlage noch an 50.000 Euro mehr Eigenbeteiligung gescheitert war.

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Warnung vor „Goldgräber-Euphorie“

Alessandro Ribaudo (CDU) hob zwar einerseits hervor, dass 500.000 bis 1 Million Euro Mehreinnahmen „mega“ für den Haushalt der Gemeinde wären. Er wies aber auch auf die Mehrbelastung für Eigentümer hin und warnte davor, in der Sitzung in einer „Goldgräber-Euphorie“ eine „schwierige Entscheidung“ zu treffen. Stattdessen solle man das Thema doch vertagen, da keiner der Räte so hohe Zahlen erwartet habe. Jedoch hatte Roland Scherers bereits in der Bürgerfragestunde der Ratssitzung nur zwei Wochen zuvor mögliche Mehreinnahmen von 600.000 Euro vorgerechnet.

Erika Zahn (ÖDP) beantragte erfolgreiche die Erhöhung des Hebesatz auf nicht nur 25, sondern sogar 30 Prozent.
Erika Zahn (ÖDP) beantragte erfolgreiche die Erhöhung des Hebesatz auf nicht nur 25, sondern sogar 30 Prozent. | Bild: Löffler, Ramona

Christoph Stolz entgegnete, dass es sich bei der Zweiwohnungssteuer ebenso wie bei der Hundesteuer und den Mietpreisen für Bootsliegeplätze um Luxussteuern handle. Man treffe keine Grundbedürfnisse damit. Zudem ziele man mit der Steuer nicht nur auf Einnahmen ab, sondern wolle auch die Zahl der Zweitwohnungen reduzieren. „Wenn das gelungen ist, können wir immer noch nachsteuern und den Satz wieder senken“, sagte er.

Rechenbeispiel zeigt, was das bedeutet

Dietmar Specht (CDU) kritisierte dennoch das Maß der Erhöhung. Der vorgeschlagene Hebesatz von 25 Prozent bedeute, dass sich die Steuer für Eigentümer um 50 Prozent erhöhe, was auch aus einem Rechenbeispiel der Verwaltung hervorging. So kann man bei einer jährlichen Nettokaltmiete von 12.000 Euro bei einem Hebesatz von 16,5 Prozent von 1980 Euro Zweitwohnungssteuer ausgehen. Bei 20 Prozent wären es 2400 Euro. Bei 30 Prozent müsste man 3600 Euro bezahlen und bei 35 Prozent sogar 4200 Euro.

„25 Prozent sind eine rechtlich absolut machbare und für den Haushalt erforderliche Erhöhung“, sagt Bettina Keller, Leiterin der ...
„25 Prozent sind eine rechtlich absolut machbare und für den Haushalt erforderliche Erhöhung“, sagt Bettina Keller, Leiterin der Finanzverwaltung. | Bild: Löffler, Ramona

Bei den vorgeschlagenen 25 Prozent ginge es um 1000 Euro auf 3000 Euro hoch – eine laut Bettina Keller, Leitung Finanzen und Vermögen, „rechtlich absolut machbare“ und für den Haushalt „erforderliche Erhöhung.“ Specht argumentierte hingegen, er kenne viele Eigentümer von Zweitwohnungen, die bereits seit 30 Jahren hier seien. „Das sind praktische Einheimische“, so Specht. Diese würden ungerecht hart getroffen.

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Warum nicht gleich 30 Prozent? So entschied der Rat am Ende

Erika Zahn (ÖDP) erklärte hingegen, sie verstehe nicht, warum man unter dem Durchschnitt aller Seegemeinden bleiben wolle. Sie fände einen Hebesatz von mindestens 28, eher 30 Prozent angemessen. Auf ihren Antrag hin stimmte der Gemeinderat am Ende sogar bei drei Gegenstimmen für eine Erhöhung auf 30 Prozent anstelle der vorgeschlagenen 25 Prozent. Zudem wurde die die Pauschale für Zweitwohnungen im Sinne eines Camping- oder Wohnwagens von 420 auf 630 Euro erhöht.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2025, wodurch die Gemeinde 500.000 Euro mehr einnehmen könnte.