Es gibt nun einen allgemeinen Teil und einen kurzen besonderen Teil für das jeweilige Baugebiet. Das betrifft aktuell das Neubaugebiet Haiden. Diese Leitlinien gelten für Grundstücke mit bis zu drei Wohneinheiten.

Im Fall von Mehrfamilienhaus-Grundstücken wird der Rat die Modalitäten in der Ausschreibung festlegen.

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