Was muss man vorweisen, um einen Bauplatz der Gemeinde in Bodman-Ludwigshafen zu erhalten? Und wie geht es im Neubaugebiet Haiden weiter? Der Gemeinderat hat die bisherigen Vergabeleitlinien überarbeitet und in derselben Sitzung auch über die Preise der noch vorhandenen Grundstücke im Neubaugebiet Haiden beraten, die im Gemeindebesitz sind.
Bürgermeister Matthias Weckbach sprach über ein Urteil zum Vergabeportal Baupilot, mit dem es anderenorts Probleme gegeben habe, da Baupilot die Reihenfolge der Vergabekriterien vorgegeben habe. Er wies aber auch darauf hin, dass es in Bodman-Ludwigshafen anders funktioniere. Hauptamtsleiter Stefan Burger ergänzte, dass die Kriterien für die Bauplatzvergabe transparent sein müssen. Dementsprechend hatte die Verwaltung Ergänzungen und Änderungen der vorhandenen Leitlinien der Seegemeinde vorbereitet.
Familien sollen mit den Leitlinien gefördert werden. Daher sind die wichtigsten Kriterien für die Bauplatzvergabe die Anzahl der Kinder, der Bezug zur Gemeinde und das Einkommen. Aber es solle auch eine faire Chance für Bewerber von außerhalb geben. Man dürfe zwar abwägen, dass der Bauplatz an eine Familie aus dem Ort mit einer höheren Eignung gehe, aber bereits im Ort zu wohnen dürfe nicht von vorneherein das Hauptkriterium sein. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit für eine Abweichung in einem Sonderfall.
Bewerbungen immer nur für aktuelle Runde
Eine der Änderungen betraf zum Beispiel die Gültigkeitsdauer von Bewerbungen. Bisher war es so, dass eine nach der Frist abgegebene Bewerbung für die nächste Runde gültig geblieben ist – und somit jahrelang. Allerdings könnte es sein, dass die Bewerber dann schon längst etwas anderes gefunden hätten, so Weckbach. Deshalb solle künftig die Frist gelten und man müsse sich für jede Vergaberunde neu bewerben.
Unter anderem sahen die Anpassungen auch neu die Einkommensgrenzen von 82.000 Euro im Jahr bei Einzelpersonen und 164.000 Euro bei Paaren vor. Zudem war die bisherige Regelung, dass kein anderes Wohneigentum vorhanden sein darf – neu ist nun, dass vorhandenes Eigentum veräußert werden müsse. Und auf dem gekauften Grundstück muss innerhalb von drei Jahren gebaut werden.
Alessandro Ribaudo (CDU) warf dazu die Frage ein, welche Konsequenz es gebe, wenn jemand nach drei Jahren noch nicht mit dem Bau begonnen habe. Weckbach sagte dazu, dass sich die Gemeinde dies durch eine Grunddienstbarkeit sichern lassen könne.
Die Reihenfolge im Grundbuch bei Finanzierungen
Ein wichtiger Punkt für die Gemeinde war zudem im Fall von Finanzierungen die Reihenfolge im Grundbuch. „Die Banken stehen gerne an erster Stelle, wir aber auch“, sagte Burger. Das Problem sei, dass die Rechte der Gemeinde im Ernstfall rausfallen würden, falls die Bank vorne stehe.
Im Verlauf der Diskussion ging es ebenfalls bei dem Thema Bank darum, dass sich Michael Koch (CDU) nach einer Absicherung erkundigte, falls das Grundstück innerhalb von zehn Jahren wieder verkauft werde. Weckbach erklärte, dass dies in den Notarvertrag aufgenommen werden müsse. Es könne sein, dass nicht jedes Geldinstitut einen Kredit zusagen werde, wenn die Gemeinde zehn Jahre lang im Rang vor der Bank im Grundbuch stehe.
Als weiterer Punkt kamen Photovoltaik-Anlagen (PV) dazu. Das Ziel ist, dass jeder Bauherr, der einen Bauplatz der Gemeinde kauft, verpflichtend eine PV-Anlage einbauen muss. Michael Koch (CDU) kommentierte, dass er das „absolut richtig“ finde. Und Alessandro Ribaudo schlug vor, dass dies nicht nur im Neubaugebiet Haiden gelten sollte, sondern für alle Bauplätze.
In der kommenden Sitzung am Dienstag, 11. Mai, soll es nochmals um die überarbeiteten Leitlinien zum endgültigen Beschluss gehen. Die Räte stimmten diesem Vorgehen zu.
Höhere Preise, aber trotzdem unter dem freien Markt
Um die Anhebung der Quadratmeterpreise für Bauplätze im Neubaugebiet Haiden gab es ebenfalls eine Diskussion. Die Gemeinde hat in ihrem Besitz derzeit noch fünf Grundstücke im günstigen Bereich und neun im teuren Segment oben am Hang mit Seesicht. Zwei davon hätten eine besondere Herausforderung bei der Bebauung, schilderte Burger.
Weckbach schlug vor, dass die günstigen Grundstücke beim Quadratmeterpreis bleiben sollen, wie sie sind – vier liegen bei 390 und einer bei 420 Euro pro Quadratmeter. Aber die Vergabe solle restriktiv verlaufen, da es nur noch so wenige Bauplätze seien. Für die anderen Flächen dagegen stand eine Erhöhung des Quadratmeterpreises von 900 auf 1170 Euro im Raum – was laut Weckbach immer noch unter den Preisen des freien Markts liege.
Michael Koch (CDU) fand die Erhöhung für alle oberen Bauplätze absolut angemessen. Petra Haberstroh (Freie Wähler) sagte, sie tue sich mit einer Erhöhung schwer, da die Preise am See davon galoppieren und dies dazu beitrage. Weckbach erinnerte deshalb daran, dass andere Bauplätze mehrere hundert Euro pro Quadratmeter teurer seien und die hochpreisigen Gemeinde-Bauplätze die günstigeren quersubventionieren sollten. „Wir brauchen die Erhöhung, wenn wir bei den unteren nichts machen.“ Ribaudo ergänzte, dass diese günstigen Flächen unterhalb des Marktwerts lägen: „Deshalb müssen wir oben zeitgemäß anpassen. 900 können wir nicht stehenlassen.“
Um einen Bauplatz (Flurstück 2671) drehte sich die weitere Diskussion und spaltete die Meinungen der Räte. Der Haken: Er hat eine sehr steile Topgrafie. „Er war schon drei Mal vergeben und alle sind abgesprungen, weil die Gründung eine halbe Million Euro kosten würde“, erklärte Weckbach. Ein weiteres Hindernis: Es wären an dieser Stelle im Rahmen der Gründung zwei Kellergeschosse notwendig, was der Bebauungsplan eigentlich nicht erlaube. Doch um diesen Haken ging es in der Sitzung noch nicht.
Keine Erhöhung bei Spezialfall am Hang
Das benachbarte Flurstück 2670 sollte nicht verkauft werden, ehe dieses verkauft sei, da 2671 sonst nicht mehr bebaubar sei, wenn auf dem anderen ein Haus stehe. Weckbach wollte den Quadratmeterpreis für das schwierige Grundstück bei 900 Euro lassen und nur die anderen erhöhen: „Ich sehe die Notwendigkeit, weil die 2671 die 2670 blockiert.“ Er ging noch einen Schritt weiter und schlug vor, für die 2671 gar nichts festzusetzen. Michael Koch war dagegen und argumentierte, dass die Baukosten dort sehr teuer seien, egal was das Grundstück koste. Claudia Brackmeyer (SPD) hingegen stimmte Weckbach zu. Sie sei überrascht gewesen, dass dieses steile Grundstück überhaupt ein Bauplatz sei. Da könne man keinen normalen Preis verlangen.
Kochs Antrag, dieses Grundstück wie die anderen anzuheben, erhielt nur drei Ja-Stimmen und scheiterte. Die Mehrheit war dafür, Flurstück 2671 aus der Ehrhöhung auszunehmen und 2670 nicht zu verkaufen, bevor das andere verkauft ist. Weiter plädierten die Räte dafür, offen Gebote für Nummer 2671 zu akzeptieren, aber nicht unter 900 Euro zu gehen. Weckbachs Fazit lautete am Ende: „Diese Diskussion hilft mir für Gespräche, um unseren Erwartungshorizont rüberzubringen.“