Es sollte ein normaler Familienbesuch werden, bei dem zwei Mädchen gemeinsam in der Wohnung der Oma in Engen badeten. Das eine war in diesem Winter 2011 erst drei Jahre alt, das andere zehn. Das eine war das Kind des späteren Angeklagten und seiner Frau, das andere die Nichte der beiden. Doch dann wurde die Wohnung zum Tatort und die Zehnjährige zum Opfer sexuellen Missbrauchs. Nachdem es im August 2012 zu einem weiteren Vorfall kam, musste sich der dann 41-Jährige 2013 vor dem Landgericht Konstanz verantworten.

Wie konnte es dazu kommen? Die beiden Mädchen badeten 2011 gemeinsam in der Wohnung der Oma. Mit heruntergelassener Hose kam der Mann laut der damaligen Berichterstattung zu ihnen. Wie der Mann vor Gericht berichtete, urinierte er zunächst vor den Mädchen – es habe in der Wohnung eben nur eine Toilette gegeben. Doch dann kam es laut Anklage zum ersten Übergriff auf die damals Zehnjährige.

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Der zweite Übergriff fand im Jahr darauf, im August 2012, statt. Seine Ehefrau erwischte ihn, als er die Hand in der Unterhose des damals elfjährigen Kindes hatte. Auch beim ersten Übergriff ertappte ihn seine Frau, wie vor Gericht klar wurde. Beide Male verhinderte sie womöglich Schlimmeres.

Vor Gericht

Vor Gericht räumte der 41-jährige Angeklagte ein, dass er sich im Winter 2011 und im August 2012 an der Nichte seiner Frau vergriffen hat – allerdings erst auf Nachfragen und Vorhaltungen des Gerichts. Zunächst erklärte der Familienvater, wie der SÜDKURIER damals festhielt, er leide seit einem schweren Autounfall im Herbst 2011 an Erinnerungslücken. Erst später gab der Angeklagte vor Gericht die Vorfälle zu. „Ich weiß, dass ich da ein Problem habe“, sagte der damals 41-Jährige. Letztlich konnte durch das weitgehende Geständnis des Angeklagten dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart werden.

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„Was hätten Sie gemacht, wenn Ihre Frau nicht dazu gekommen wäre?“, fragte die Vorsitzende Richterin den Angeklagten bei der Verhandlung 2013. Er meinte, er habe keine Ahnung. Alles sei ganz spontan gewesen, er habe nichts geplant.

Spontane Ausrutscher statt geplante Taten?

Dass die Vorfälle spontane Ausrutscher waren, bezweifelte die Opferanwältin, die in der Nebenklage die Mutter des Mädchens vertrat. Sie zitierte zahlreiche SMS-Nachrichten der Ehefrau des Angeklagten, aus denen hervorging, dass sie zumindest einmal einen ähnlichen Vorfall beobachtet hatte und sich deshalb von ihm trennen wollte. Sie habe zudem ihrem Mann geraten, noch acht Jahre zu warten, dann könne er sich ganz mit der Nichte zusammentun. Der Angeklagte empfand dies als Eifersuchtsanfall, sagte er vor Gericht.

Beide Vorfälle erfüllten allerdings nicht den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung oder des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, die ursprünglich angeklagt waren. Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Landgericht Konstanz den Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, wie der SÜDKURIER berichtete.

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Gegen den Angeklagten sprach dass er bereits wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person vorbestraft war. Der 41-Jährige strebte danach eine Therapie an, die auch in einer Haftanstalt mit sozialtherapeutischem Angebot möglich ist.