Der Gemeinderat diskutierte über die Kindergartengebühren im Kindergarten Löwenzahn, dem sich die katholischen Kindergärten in Heudorf und Honstetten anschließen. Ende 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, jährlich um mindestens fünf Prozent zu erhöhen, um den vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagenen Kostendeckungsgrad der Eltern schonend zu erreichen. 2020 wurde um 20 Prozent erhöht und 2021 um zehn Prozent. Danach wurde dann zweimal um fünf Prozent erhöht.

„Wir liegen immer noch deutlich unter der Empfehlung des Gemeindetags und der Kirchen. Diese schlugen damals drei Prozent Erhöhung vor“, führte die stellvertretende Kämmerin Karin Lütte in der jüngsten Sitzung aus. Die Differenz verschlimmere sich nun, denn nun werde eine Erhöhung um 8,5 Prozent vorgeschlagen. „Wir müssen um mehr als fünf Prozent erhöhen, denn sonst hängen wir mit dem Kostendeckungsgrad noch mehr hinterher.“ Am Kostendeckungsgrad werden auch die Förderungen berechnet, welche die Gemeinden von anderer Stelle erhalten.

Plätze im Kindergarten Löwenzahn sind gefragt. Die Erweiterung wird geplant. Doch die Kosten steigen auch für die Gemeinde ständig.
Plätze im Kindergarten Löwenzahn sind gefragt. Die Erweiterung wird geplant. Doch die Kosten steigen auch für die Gemeinde ständig. | Bild: Susanne Schön

Meinungen im Gremium gehen auseinander

Die Gemeinderäte schwankten zwischen dem zu erreichenden Kostendeckungsgrad der Eltern von 20 Prozent, den steigenden Kosten für die Gemeinden rund um die Kinderbetreuung – die sowohl Materielles betreffen als auch Personalkosten – und dem Gedanken, Familien in diesen Zeiten von steigenden Kosten nicht noch mehr zu belasten. Auch wurde angemerkt, dass die Betreuungsangebote, zum Beispiel die Betreuungszeiten, in den drei Kindergärten nicht immer vergleichbar seien.

Es gab Gemeinderäte, die sich eine Erhöhung zehn Prozent wünschten. Durchgesetzt haben sich aber der Bürgermeister und die Gemeinderäte, die für eine jährliche Erhöhung um fünf Prozent stimmten. Bei zehn Ja-Stimmen gab es aber auch drei Gegenstimmen.

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Das bedeutet für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt eine Gebühr beim ersten Kind von 138 Euro, beim ersten Kind bis drei Jahren 273 Euro und bei Kindern in altersgemischten Gruppen beim ersten Kind 223 Euro. Geschwisterkinder, die gleichzeitig betreut werden, bekommen eine Vergünstigung. Die Erhöhungen gelten zum ersten Januar des kommenden Jahres und werden für 2025 nochmals diskutiert.