Die Stadt Engen kommt nicht zur Ruhe: Wenige Tage nachdem eine Bluttat auf der Reichenau ihr Ende an der Autobahn 81 bei der Anschlussstelle Engen fand, gab es am Montag, 19. Juli, einen Vorfall im Stadtpark, bei dem eine Person verletzt ins Krankenhaus kam. Einen Tag nach der Auseinandersetzung haben die Ermittler erste Details bekannt gegeben.
Demnach habe ein 23-Jähriger mehrere Stichverletzungen erlitten. Tatverdächtig sei eine 24-jährige Frau. In ihrer Mitteilung schildert die Polizei den Hergang so, dass es zunächst zu einem mit Worten ausgetragenen Streit zwischen dem späteren Opfer und einem 20-jährigen Mann gekommen sei. Währenddessen sei die Frau dazugekommen und habe dem Opfer der Auseinandersetzung mehrere Stichverletzungen im Rückenbereich beigebracht. Der 23-Jährige musste in ein Krankenhaus gebracht werden.
Wenig später haben Polizisten die tatverdächtige Frau in ihrer Wohnung vorläufig festgenommen. Gegen sie liegt laut der Mitteilung ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vor. Laut dem Stand der Ermittlungen kannten sich die Beteiligten schon vor der Tat. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Der Vorfall ereignete sich am Montag, 19. Juli, gegen 16 Uhr – zu einer Zeit also, zu der die meisten Anwohner bei der Arbeit sind. Nachbarn, die man am Nachmittag nach dem Vorfall antrifft, sagen, sie hätten die Mitarbeiter der Spurensicherung gesehen, aber nicht die Tat selbst. Der Vorfall dürfte nicht viel Aufmerksamkeit erregt haben, ist auch die Einschätzung von Marcel Ferraro, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz.
Ob bei dem Vorfall, von dem noch jetzt Blutflecken am Boden zeugen, eine Tötungsabsicht vorlag, sei derzeit schwer einzuschätzen, so der Polizeisprecher weiter. Da die Ermittler bei der Schwere des Delikts aber weit oben ansetzen, seien die Spuren auch entsprechend gesichert worden – anders etwa als bei einem Delikt, das eindeutig niedriger einzustufen ist. Man müsse gewissermaßen vorsorglich von einer Tötungsabsicht ausgehen. Das erklärt den Aufwand bei der Spurensicherung mit Mitarbeitern in weißen Schutzanzügen.
Im Klartext bedeutet das: Es könnte auch auf eine Strafverfolgung wegen versuchten Totschlags oder gar versuchten Mordes hinauslaufen. Für eine Mordanklage müssen allerdings die sogenannten Mordmerkmale erfüllt sein, zu denen unter anderem Heimtücke gehört. Es könnte aber auch eine Körperverletzung angeklagt werden. Welche Deliktsart am Ende juristisch verfolgt wird, hänge von den weiteren Ermittlungen ab, so Polizeisprecher Ferraro. Die Tatverdächtige sei am Dienstagnachmittag vernommen worden.
Dass eine Frau verdächtigt wird, einen Mann verletzt zu haben, bezeichnet er als sehr ungewöhnlich. Zum Motiv für die Tat würden derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Vermutlich dürfte das allerdings eher im persönlichen Bereich zu suchen sein, so Ferraros Einschätzung. Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.